Bundesgesetz vom 6. Juli 1972, mit dem Bestimmungen über die Anbringung von zweisprachigen topographischen Bezeichnungen und Aufschriften in den Gebieten Kärntens mit slowenischer oder gemischter Bevölkerung getroffen werden

Der Nationalrat hat beschlossen:

§ 1. Im Bereich der in der Anlage angeführten Ortschaften in Gemeinden des Landes Kärnten sind die topographischen Bezeichnungen und Aufschriften, die von Gebietskörperschaften angebracht werden, sowohl in deutscher als auch in slowenischer Sprache zu verfassen. Als slowenische Namen sind die ortsüblichen Bezeichnungen zu verwenden.

§ 2. Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist die Bundesregierung...

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