Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit über die Grundausbildung der Bediensteten in den Arbeitsinspektoraten

Bundesgesetzblatt Nr. 32/2004, 19. Januar 2004Verordnung (V) › BMWA (Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit)

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Zusammenfassung


Grundausbildung der Bediensteten in den Arbeitsinspektoraten

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Auszug


Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit über die Grundausbildung der Bediensteten in den Arbeitsinspektoraten

32. Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit über die Grundausbildung der Bediensteten in den Arbeitsinspektoraten

Gemäß § 26 des Beamten-Dienstrechtsgesetzes 1979 (BDG 1979), BGBl. Nr. 333/1979, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 71/2003, wird verordnet:

1. Abschnitt

Anwendungsbereich

Personenkreis

§ 1. (1) Diese Verordnung regelt die Grundausbildung für die Mitarbeiter/innen der Verwendungsgruppen A 1 bis A 5 oder gleichwertiger Verwendungs- bzw. Entlohnungsgruppen in den Arbeitsinspektoraten, die aufgrund des Vertragsbedienstetengesetzes 1948, BGBl. Nr. 86/1948...

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