Verordnung der Bundesministerin für Gesundheit und Frauen über bestimmte Sorten eingedickter Milch und Trockenmilch

45. Verordnung der Bundesministerin für Gesundheit und Frauen über bestimmte Sorten eingedickter Milch und Trockenmilch

Auf Grund der §§ 10 Abs. 1,19 Abs. 1 und 42 Abs. 4 des Lebensmittelgesetzes 1975, BGBl. Nr. 86, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 69/2003, wird - hinsichtlich der §§ 3 und 4 im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit - verordnet:

Geltungsbereich

§ 1. Diese Verordnung gilt für folgende Erzeugnisse:

1. Eingedickte Milch
Flüssige gezuckerte oder ungezuckerte Erzeugnisse, die unmittelbar durch teilweisen Wasserentzug aus Milch, aus ganz oder teilweise entrahmter Milch oder einer Mischung dieser Erzeugnisse, auch unter Zusatz von Rahm, Trockenmilch oder diesen beiden Erzeugnissen hergestellt werden, wobei der Zusatz von Trockenmilch 25 % der gesamten Milchtrockenmasse in den Enderzeugnissen nicht überschreiten darf.
Darunter fallen:
a) Arten ungezuckerter Kondensmilch
- Kondensmilch mit hohem Fettgehalt
Eingedickte Milch mit einem Gehalt an Fett von mindestens 15 % und an gesamter Milchtrockenmasse von mindestens 26,5 %.
- Kondensmilch oder kondensierte Vollmilch
Eingedickte Milch mit einem Gehalt an Fett von mindestens 7,5 % und an gesamter Milchtrockenmasse von mindestens 25 %.
- Teilentrahmte Kondensmilch
Eingedickte Milch mit einem Gehalt an Fett von mindestens 1 % und weniger als 7,5 % und an gesamter Milchtrockenmasse von mindestens 20 %.
- Kondensmagermilch oder kondensierte Magermilch
Eingedickte Milch mit einem Gehalt an Fett von höchstens 1 % und an gesamter Milchtrockenmasse von mindestens 20 %.
b) Arten gezuckerter Kondensmilch
- Gezuckerte Kondensmilch oder gezuckerte kondensierte Vollmilch
Eingedickte Milch mit Zusatz von Saccharose (Halbweißzucker, Weißzucker oder raffinierter Weißzucker) und einem Gehalt an Fett von mindestens 8 % und an gesamter Milchtrockenmasse von mindestens 28 %.
- Gezuckerte teilentrahmte Kondensmilch oder gezuckerte teilentrahmte kondensierte Milch
Eingedickte Milch mit Zusatz von Saccharose (Halbweißzucker, Weißzucker oder raffinierter Weißzucker) und einem Gehalt an Fett von mindestens 1 % und weniger als 8 % und an gesamter Milchtrockenmasse von mindestens 24 %.
- Gezuckerte Kondensmagermilch oder gezuckerte kondensierte Magermilch
Eingedickte Milch mit Zusatz von Saccharose (Halbweißzucker, Weißzucker oder raffinierter
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