September 28, 1973
Teil I
- Kundmachung des Bundesministers für soziale Verwaltung vom 13. September 1973 betreffend die Auslobung von Hilfeleistungen an Opfer von Verbrechen
- Kundmachung des Bundesministers für Bauten und Technik vom 3. September 1973 gemäß § 33 Abs. 4 des Bundesstraßengesetzes 1971 hinsichtlich des Landes Tirol
- Verordnung des Bundesministers für Handel, Gewerbe und Industrie vom 27. August 1973, mit der Ausbildungsvorschriften für weitere Lehrberufe erlassen werden
- Verordnung des Bundesministers für Handel, Gewerbe und Industrie vom 10. August 1973, mit der Ausbildungsvorschriften für weitere Lehrberufe erlassen werden
- Verordnung des Bundesministers für Unterricht und Kunst vom 27. Juli 1973, mit der die Verordnung, mit welcher Lehrpläne für Höhere technische und gewerbliche Lehranstalten und ihre Sonderformen erlassen werden, geändert wird, sowie die Lehrverpflichtungsgruppen neuer Unterrichtsgegenstände festgesetzt werden
- Verordnung des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft vom 18. September 1973, mit der die Verordnung über die Ermächtigung von Landeshauptmännern zur Erteilung von Aus- und Einfuhrbewilligungen geändert wird
- Verordnung des Bundesministers für Handel, Gewerbe und Industrie und des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft vom 18. September 1973, mit der die Verordnung über die Ermächtigung der Zollämter zur Erteilung von Ausfuhrbewilligungen in vereinfachter Form geändert wird
- Verordnung des Bundesministers für Handel, Gewerbe und Industrie vom 18. September 1973, mit der die Verordnung über die Ursprungszeugnispflicht bei der Ein- oder Ausfuhr von Kaffee aufgehoben wird
- Verordnung des Bundesministers für Handel, Gewerbe und Industrie vom 18. September 1973, mit der die Verordnung über die Ermächtigung der Zollämter zur Erteilung von Einfuhrbewilligungen in vereinfachter Form geändert wird
- Verordnung des Bundesministers für Handel, Gewerbe und Industrie vom 18. September 1973, mit der die Verordnung über die Ermächtigung der Zollämter zur Erteilung von Ausfuhrbewilligungen in vereinfachter Form geändert wird
- Verordnung des Bundesministers für Unterricht und Kunst vom 30. Juli 1973, mit der die Verordnung, mit welcher Lehrpläne für Höhere technische und gewerbliche Lehranstalten und ihre Sonderformen erlassen werden, geändert wird, sowie die Lehrverpflichtungsgruppen neuer Unterrichtsgegenstände festgesetzt werden
- Verordnung des Bundesministers für Handel, Gewerbe und Industrie vom 18. September 1973, mit der die Verordnung über die Ermächtigung der Zollämter zur Erteilung von Einfuhrbewilligungen in vereinfachter Form für Kaffee aufgehoben wird
- Verordnung des Bundesministers für Handel, Gewerbe und Industrie vom 18. September 1973, mit der die Verordnung, mit der die Herausgabe von Preisempfehlungen untersagt wird, geändert wird
- Verordnung des Bundesministers für Handel, Gewerbe und Industrie vom 18. September 1973, mit der die Verordnung über die Ermächtigung von Landeshauptmännern zur Erteilung von Aus- und Einfuhrbewilligungen geändert wird
- Verordnung des Bundesministers für soziale Verwaltung vom 12. September 1973 über die Einbeziehung von Mitgliedern der Kammern der gewerblichen Wirtschaft in die Gewerbliche Selbständigenkrankenversicherung
- Verordnung des Bundesministers für Handel, Gewerbe und Industrie und des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft vom 18. September 1973, mit der die Verordnung über die Ermächtigung der Zollämter zur Erteilung von Einfuhrbewilligungen in vereinfachter Form geändert wird
- Verordnung des Bundesministers für Finanzen vom 14. September 1973, mit der die Verordnung des Bundesministers für Finanzen zur Durchführung des Feuerschutzsteuergesetzes geändert wird
- Verordnung des Bundesministers für Handel, Gewerbe und Industrie und des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft vom 18. September 1973, mit der die Verordnung über die Ermächtigung der Zollämter zur Erteilung von Einfuhrbewilligungen in vereinfachter Form geändert wird
Kundmachung (K)
Verordnung (V)