August 21, 1987
Teil I
- Kundmachung des Bundeskanzlers vom 14. August 1987 betreffend den Geltungsbereich des Übereinkommens über die Befreiung bestimmter Urkunden von der Beglaubigung
- Kundmachung des Bundeskanzlers vom 14. August 1987 betreffend den Geltungsbereich des Übereinkommens über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche
- Kundmachung des Bundeskanzlers vom 14. August 1987 betreffend den Geltungsbereich des Übereinkommens zum Schutz der Hersteller von Tonträgern gegen die unerlaubte Vervielfältigung ihrer Tonträger
- Kundmachung des Bundeskanzlers vom 14. August 1987 betreffend den Geltungsbereich des Übereinkommens über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Verwaltungshilfe für Flüchtlinge
- Kundmachung des Bundeskanzlers vom 14. August 1987 betreffend den Geltungsbereich des Europäischen Übereinkommens über die Zustellung von Schriftstücken in Verwaltungssachen im Ausland
- Verordnung des Bundesministers für Unterricht, Kunst und Sport vom 7. August 1987, mit der die Verordnung betreffend die Schulordnung geändert wird
- Verordnung des Bundesministers für Inneres vom 7. August 1987, mit der die Verordnung des Bundesministers für Inneres über die Grundausbildung für Wachebeamte der Verwendungsgruppen W 1, W 2 und W 3 im Gendarmerie-, Sicherheitswach- und Kriminaldienst geändert wird
- Verordnung des Bundesministers für Arbeit und Soziales vom 13. Juli 1987, mit der die Verordnung über Einrichtungen in den Betrieben für die Durchführung des Arbeitnehmerschutzes geändert wird
- Verordnung des Bundesministers für Unterricht, Kunst und Sport vom 6. August 1987, mit der die Verordnung über die Schulzeit an den Pädagogischen und den Berufspädagogischen Akademien sowie den Akademien für Sozialarbeit geändert wird
- Verordnung des Bundesministers für Unterricht, Kunst und Sport vom 4. August 1987 betreffend die Privatschule ?Schülerschule des Vereins Gemeinsam Lernen" in Wien
- Verordnung des Bundesministers für Arbeit und Soziales vom 11. August 1987 über Einbeziehungen in die Zusatzversicherung in der Unfallversicherung
- VEREINBARUNG zwischen dem Bundesminister für Verkehr und Wasserwirtschaft des Königreiches der Niederlande und dem Bundesminister für öffentliche Wirtschaft und Verkehr der Republik Österreich nach Rn. 2010 des ADR betreffend die Beförderung von Druckgaspackungen aus Metall der Klasse 2, Rn. 2201 Ziffer 10 des ADR
- VEREINBARUNG zwischen dem Bundesminister für Verkehr der Bundesrepublik Deutschland und dem Bundesminister für öffentliche Wirtschaft und Verkehr der Republik Österreich nach Rn. 2010 des ADR über die Beförderung von Di-(äthylhexyl)- peroxydicarbonat in einer stabilen Suspension mit mindestens 55% Wasser und mit 5% Polyvinylalkohol als Stoff der Klasse 5.2, Gruppe E
Kundmachung (K)
Verordnung (V)
Sonstiges (insbesondere Staatsverträge)