February 12, 1988
Teil I
- Bundesgesetz vom 21. Jänner 1988, mit dem das Bundesgesetz vom 1. Juli 1981 zur Durchführung des Übereinkommens vom 3. März 1973 über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten freilebender Tiere und Pflanzen geändert wird
- Bundesgesetz vom 21. Jänner 1988 über die Verkehrs-Arbeitsinspektion (VAIG 1987)
- Bundesgesetz vom 21. Jänner 1988 über die Haftung für ein fehlerhaftes Produkt (Produkthaftungsgesetz) Der Nationalrat hat beschlossen: Haftung
- Bundesgesetz vom 22. Jänner 1988 betreffend die Auflösung der Religionsfonds-Treuhandstelle
- Kundmachung des Bundeskanzlers vom 2. Feber 1988 betreffend den Geltungsbereich des Vertrages über die Nichtweiterverbreitung von Atomwaffen
- Kundmachung des Bundeskanzlers vom 2. Feber 1988 betreffend den Geltungsbereich des Übereinkommens über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche
- Verordnung des Bundesministers für Arbeit und Soziales vom 5. Jänner 1988, mit der die Arbeitsruhegesetz-Verordnung geändert wird
- Datenschutzverordnung des Präsidenten des Nationalrates vom 26. Jänner 1988 für den Wirkungsbereich der Parlamentsdirektion
- Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten vom 25. Jänner 1988 betreffend die Auflassung eines für den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordenen Abschnittes der B 138 Pyhrnpaß Straße im Bereich der Gemeinden Wartberg an der Krems und Ried im Traunkreis
- Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten vom 25. Jänner 1988 betreffend die Auflassung eines für den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordenen Abschnittes der B 3 Donau Straße im Bereich der Gemeinden Mauthausen und Langenstein
- Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten vom 25. Jänner 1988 betreffend die Auflassung eines für den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordenen Abschnittes der B 139 Kremstal Straße im Bereich der Gemeinde Kematen an der Krems
- Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten vom 25. Jänner 1988 betreffend die Auflassung eines für den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordenen Abschnittes der B 68 Feldbacher Straße im Bereich der Gemeinden Hofstätten an der Raab und St. Margarethen an der Raab
- ÜBEREINKOMMEN DER VEREINTEN NATIONEN ÜBER VERTRÄGE ÜBER DEN INTERNATIONALEN WARENKAUF
- Vereinbarung über die Aufteilung und Verwendung der nach § 4 Z 2 des Katastrophenfondsgesetzes 1986, BGBl. Nr. 396, zur Verfügung stehenden Mittel für ein Warn- und Alarmsystem sowie die Einräumung wechselseitiger Benützungsrechte an den Anlagen dieses Systems
Bundesgesetze (BG), Bundesverfassungsgesetze (BVG)
Kundmachung (K)
Verordnung (V)
Sonstiges (insbesondere Staatsverträge)