September 30, 1993
Teil I
- Kundmachung des Bundesministers für auswärtige Angelegenheiten über die Rechtsstellung von Einrichtungen der KSZE in Österreich
- Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich des Übereinkommens betreffend das Verfahren in bürgerlichen Rechtssachen
- Verordnung des Bundesministers für Unterricht und Kunst über die Lehrpläne der dreijährigen Fachschule und der Höheren Lehranstalt für wirtschaftliche Berufe; Bekanntmachung der Lehrpläne für den Religionsunterricht
- Verordnung des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, mit der die Verordnung über die Forstlichen Ausbildungsstätten geändert wird
- Verordnung des Bundesministers für Unterricht und Kunst, mit der die Verordnung über die Externistenprüfungen geändert wird
- Verordnung der Bundesregierung über die Durchführung internationaler Sanktionsmaßnahmen gegen die ?Bundesrepublik Jugoslawien" (Serbien und Montenegro)
- Verordnung des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, mit der die Verordnung über die Forstfachschule geändert wird
- Verordnung der Bundesregierung, mit der die Verfügung über bestimmte Konten untersagt wird (I. Kontensperrverordnung)
Bundesgesetze (BG), Bundesverfassungsgesetze (BVG)
Kundmachung (K)
Verordnung (V)
Sonstiges (insbesondere Staatsverträge)