February 20, 2001
Teil I
- Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich der Multilateralen Vereinbarung M100 gemäß Rn. 2010 des ADR betreffend die Beförderung von kleinen Mengen von Feuerzeugen und Nachfüllpatronen für Feuerzeuge zu Einzelhändlern
- Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich der Multilateralen Vereinbarung (M101) gemäß Rn. 2010 des ADR über die Beförderung von Wasserstoffperoxid der Klasse 5.1, Ziffer 1 a) in Kombinationsverpackungen des Typs 6 HA1
- Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich des Internationalen Übereinkommens zur Harmonisierung der Warenkontrollen an den Grenzen
- Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich der Multilateralen Vereinbarung M108 gemäß Rn. 2010 und 10 602 des ADR betreffend die Beförderung von Essigsäure in Konzentrationen bis 20% (Gärungsessig) und Essigsäure in Lebensmittelqualität (Essigessenz mit max. 20% Essigsäure)
- Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich der Multilateralen Vereinbarung M106 gemäß Rn. 2010 und 10 602 des ADR betreffend die Beförderung von festen Abfällen und Rückständen, die Verbindungen von Antimon oder Blei oder von beiden enthalten
- Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich der Multilateralen Vereinbarung M93 gemäß Rn. 2010 betreffend die Beförderung von bestimmten Stoffen und Gegenständen der Kennzeichnungsnummer UN 0501, 0502, 0503 und 0504
- Verordnung der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie über Fernsprechentgeltzuschüsse (Fernsprechentgeltzuschussverordnung ? FEZVO)
- Verordnung der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie, mit der die Verordnung über die Nummerierung (Nummerierungverordnung-NVO) geändert wird
- ABKOMMEN ZWISCHEN DER ÖSTERREICHISCHEN BUNDESREGIERUNG UND DER REGIERUNG DER REPUBLIK BELARUS ÜBER DIE ZUSAMMENARBEIT BEI DEN FREIWILLIGEN LEISTUNGEN DER REPUBLIK ÖSTERREICH AN EHEMALIGE SKLAVEN- UND ZWANGSARBEITER DES NATIONALSOZIALISTISCHEN REGIMES
- Multilaterale Vereinbarung M110 gemäß Rn. 10 602 des ADR über die Beförderung von Natriumperborat-Monohydrat und Natriumcarbonat-Peroxyhydrat der UN-Nr. 1479 in loser Schüttung
- ABKOMMEN zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Arabischen Republik Ägypten über die wirtschaftliche, industrielle, technische und technologische Zusammenarbeit
- samt Anlage
- ÜBEREINKOMMEN zwischen der Republik Österreich und der Republik Finnland zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerumgehung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen
- ABKOMMEN zwischen der Republik Österreich und den Vereinigten Mexikanischen Staaten über die Förderung und den Schutz von Investitionen
Kundmachung (K)
Verordnung (V)
Sonstiges (insbesondere Staatsverträge)