April 26, 2002
Teil I
- Bundesgesetz über Vereine (Vereinsgesetz 2002 ? VerG)
- Bundesgesetz, mit dem das Eisenbahngesetz 1957 geändert wird
- Bundesgesetz, mit dem das Fremdengesetz und das Bundesfinanzgesetz geändert werden
- Bundesgesetz, mit dem im Hinblick auf die Schaffung des Wohnungseigentumsgesetzes 2002 das allgemeine bürgerliche Gesetzbuch, das Mietrechtsgesetz, das Erwerbsgesellschaftengesetz, die Exekutionsordnung, das Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz und das Heizkostenabrechnungsgesetz geändert werden (Wohnungseigentumsbegleitgesetz 2002)
- Bundesgesetz über das Wohnungseigentum (Wohnungseigentumsgesetz 2002 ? WEG 2002)
- Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Transparenz von Preisen für Erdöl, Mineralölerzeugnisse, Gas, Strom, Arzneimittel sowie der Preisauszeichnungsvorschriften (Preistransparenzgesetz) geändert wird
- Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988, das Körperschaftsteuergesetz 1988, das Neugründungs-Förderungsgesetz, die Gewerbeordnung 1994, das Ausländerbeschäftigungsgesetz, das Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz, das Arbeitsmarktförderungsgesetz, das Arbeitskräfteüberlassungsgesetz, das Bundessozialämtergesetz und das Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977 geändert werden (Konjunkturbelebungsgesetz 2002)
- Kundmachung des Bundesministers für Justiz über den Ausspruch des Verfassungsgerichtshofes, dass die Satzung der Versorgungseinrichtung der Oberösterreichischen Rechtsanwaltskammer, Teil B: Zusatzpension in der Fassung des Beschlusses der Vollversammlung der Oberösterreichischen Rechtsanwaltskammer vom 5. September 1997, kundgemacht im Anwaltsblatt 1997, S 808 bis S 811, genehmigt mit Bescheid des Bundesministers für Justiz vom 15. September 1997, Z 16.203/20-I.6/1997, bis zum Ablauf des 31. Mai 1999 gesetzwidrig war
- Kundmachung des Bundeskanzlers über die Aufhebung von Wortfolgen in § 53a Abs. 1 Z 1 und Abs. 5 sowie des § 53a Abs. 1 Z 2 und Abs. 2 ASVG durch den Verfassungsgerichtshof
- Kundmachung des Bundesministers für Finanzen betreffend die Betragsgrenzen (Länder) nach der Vereinbarung über einen Konsultationsmechanismus für das Jahr 2002
- Kundmachung des Bundeskanzlers über die Aufhebung mehrerer Wortfolgen in § 78 Abs. 1 der Gewerbeordnung 1994 durch den Verfassungsgerichtshof
- Verordnung der Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur über die Einrichtung von Bakkalaureats-, Magister-, Diplom- und Doktoratsstudien an der Universität für Musik und darstellende Kunst Graz (Studienstandortverordnung Universität für Musik und darstellende Kunst Graz)
- Verordnung der Bundesregierung, mit der die Verordnung über die Gewährung von Heimaturlauben geändert wird
- Verordnung der Bundesregierung über den Schutz von Bediensteten des Landes Kärnten sowie der Gemeinden und Gemeindeverbände dieses Landes gegen Gefährdung durch biologische Arbeitsstoffe
- Verordnung der Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur über Förderungsstipendien für das Kalenderjahr 2002
- Verordnung der Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur über die Verleihung der Bezeichnung ?Lehrgang universitären Charakters?, Lehrgang ?Grundlagen der Human- und Sozialwissenschaften?, Schloss Hofen ? Wissenschafts- und Weiterbildungsgesellschaft m.b.H.
- Verordnung des Bundesministers für Justiz über die gesonderte Festsetzung der Pauschalvergütung des Bundes für die von Rechtsanwälten in überdurchschnittlich lang dauernden Verfahren nach § 16 Abs. 4 RAO erbrachten Leistungen für das Jahr 2000
- Verordnung der Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur über den akademischen Grad ?Master of Advanced Studies (Palliative Care)?, Universitätslehrgang ?Palliative Care (MAS)? der Donau-Universität Krems
- Verordnung des Bundesministers für Finanzen über die Aufstellung von Durchschnittssätzen für die Ermittlung der abziehbaren Vorsteuerbeträge bei ausländischen Unternehmern, die grenzüberschreitende Personenbeförderungen durchführen
- ABKOMMEN zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Tschechischen Republik über die grenzüberschreitende Beförderung von Gütern
- VEREINBARUNG zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Republik Ungarn über die Errichtung einer Grenzübergangsstelle an der gemeinsamen Staatsgrenze, einer auf österreichischem Staatsgebiet liegenden Grenzabfertigungsanlage und über den Bau einer Verbindungsstraße zwischen den Wirtschaftsparks Heiligenkreuz und Szentgotthárd
Bundesgesetze (BG), Bundesverfassungsgesetze (BVG)
Kundmachung (K)
Verordnung (V)
Sonstiges (insbesondere Staatsverträge)