July 23, 2002
Teil I
- Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich des Übereinkommens über das Verbot oder die Beschränkung des Einsatzes bestimmter konventioneller Waffen, die übermäßige Leiden verursachen oder unterschiedslos wirken können, samt Protokollen I, II und III
- Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend Berichtigung der Änderungen zum Zollabkommen über den Internationalen Warentransport mit Carnets TIR (TIR-Abkommen) und der Anlagen 6 und 8
- Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich des Übereinkommens über die Überstellung verurteilter Personen
- Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich des Protokolls über das Verbot oder die Beschränkung des Einsatzes von Minen, Sprengfallen und anderen Vorrichtungen in der am 3. Mai 1996 geänderten Fassung (Protokoll II in der am 3. Mai 1996 geänderten Fassung) zu dem Übereinkommen vom 10. Oktober 1980 über das Verbot oder die Beschränkung des Einsatzes bestimmter konventioneller Waffen, die übermäßige Leiden verursachen oder unterschiedslos wirken können, und des Protokolls vom 13. Oktober 1995 über blind machende Laserwaffen (Protokoll IV) zu dem Übereinkommen vom 10. Oktober 1980 über das Verbot oder die Beschränkung des Einsatzes bestimmter konventioneller Waffen, die übermäßige Leiden verursachen oder unterschiedslos wirken können
- Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich des Übereinkommens zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Beglaubigung
- Verordnung der Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur über den Zugang für Absolventinnen und Absolventen von Fachhochschul-Studiengängen zum Doktoratsstudium der Philosophie
- Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit betreffend Fundstellen für harmonisierte Normen
- Verordnung der Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur über den akademischen Grad ?Master of Advanced Studies (Health and Fitness)?, Universitätslehrgang ?Health and Fitness (MAS)? der Geisteswissenschaftlichen Fakultät der Universität Salzburg
- Verordnung der Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur über die Änderung der Verordnung über die befristete Einrichtung von Diplom- und Doktoratsstudien an den Universitäten
Bundesgesetze (BG), Bundesverfassungsgesetze (BVG)
Kundmachung (K)
Verordnung (V)