June 08, 2004
Teil II
- Kundmachung des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit betreffend das Verzeichnis der harmonisierten Normen für die Sicherheit von Gasgeräten
- Kundmachung des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit betreffend das Verzeichnis der harmonisierten Normen für die Sicherheit von Gasgeräten
- Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit betreffend Fundstellen für Leitlinien für die europäische technische Zulassung
- Verordnung des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft über die Ausweisung von Altlasten und deren Einstufung in Prioritätenklassen (Altlastenatlas-VO)
- Verordnung des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft über die Ausweisung von Altlasten und deren Einstufung in Prioritätenklassen (Altlastenatlas-VO)
- Verordnung der Finanzmarktaufsichtsbehörde über die Gebühren der Finanz-marktaufsicht (FMA-Gebührenverordnung - FMA-GebV)
- Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit betreffend Fundstellen für Leitlinien für die europäische technische Zulassung
- Verordnung der Finanzmarktaufsichtsbehörde, mit der die RLVVU geändert wird
Kundmachung (K)
Verordnung (V)
Teil III
- Kundmachung des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend Widerruf von fünf Vereinbarungen zwischen dem Bundesminister für Verkehr bzw. der für das ADR zuständigen Behörde der Bundesrepublik Deutschland und dem Bundesministerfür Verkehr bzw. dem Bundesminister für öffentliche Wirtschaft und Verkehr der Republik Österreich
- Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich der Multilateralen Vereinbarung M144 nach Abschnitt 1.5.1 des ADR über die Bauvorschriften für Tanks, die für die Beförderung fester (pulverförmiger oder körniger) Stoffe der VerpackungsgruppeII oder III, die sich während der Beförderung nicht verflüssigen, verwendet werden, gemäß Absatz 6.8.2.1.7 und zur Sondervorschrift TE 15 in Abschnitt 6.8.4 b
- Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich der Multilateralen Vereinbarung M147 nach Abschnitt 1.5.1 des ADR über Änderungen im Zusammenhang mit der Sondervorschrift 640
- Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich der Multilateralen Vereinbarung M150 nach Abschnitt 1.5.1 des ADR über die Zuordnung wassergefährdender Stoffe sowie ihrer Lösungen und Gemische (wie Präparate und Abfälle), die nicht den Klassen 1 bis 8 oder anderen Einträgen der Klasse 9 zugeordnet werden können
- Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich der Multilateralen Vereinbarung M153 nach Abschnitt 1.5.1 des ADR über die Beförderung von Farbresten (Abfall)
- Kundmachung des Bundesministers für Wissenschaft und Verkehr betreffend Widerruf von der Multilateralen Vereinbarung M107 gemäß Rn. 2010 und 10 602 des ADR betreffend die Beförderung von mit Biphenylen und Terphenylen (PCB und PCT) sowie Polyhalogenen kontaminierten festen Abfällen und Restmengen in loser Schüttung
- Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich der Multilateralen Vereinbarung M150 nach Abschnitt 1.5.1 des ADR über die Zuordnung wassergefährdender Stoffe sowie ihrer Lösungen und Gemische (wie Präparate und Abfälle), die nicht den Klassen 1 bis 8 oder anderen Einträgen der Klasse 9 zugeordnet werden können
- Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich der Multilateralen Vereinbarung M153 nach Abschnitt 1.5.1 des ADR über die Beförderung von Farbresten (Abfall)
- Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich der Multilateralen Vereinbarung M147 nach Abschnitt 1.5.1 des ADR über Änderungen im Zusammenhang mit der Sondervorschrift 640
- Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich der Multilateralen Vereinbarung M144 nach Abschnitt 1.5.1 des ADR über die Bauvorschriften für Tanks, die für die Beförderung fester (pulverförmiger oder körniger) Stoffe der VerpackungsgruppeII oder III, die sich während der Beförderung nicht verflüssigen, verwendet werden, gemäß Absatz 6.8.2.1.7 und zur Sondervorschrift TE 15 in Abschnitt 6.8.4 b
- Kundmachung des Bundesministers für Wissenschaft und Verkehr betreffend Widerruf von der Multilateralen Vereinbarung M107 gemäß Rn. 2010 und 10 602 des ADR betreffend die Beförderung von mit Biphenylen und Terphenylen (PCB und PCT) sowie Polyhalogenen kontaminierten festen Abfällen und Restmengen in loser Schüttung
- Kundmachung des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend Widerruf von fünf Vereinbarungen zwischen dem Bundesminister für Verkehr bzw. der für das ADR zuständigen Behörde der Bundesrepublik Deutschland und dem Bundesminister für Verkehr bzw. dem Bundesminister für öffentliche Wirtschaft und Verkehr der Republik Österreich
Kundmachung (K)