Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit betreffend Fundstellen für Leitlinien für die europäische technische Zulassung

233. Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit betreffend Fundstellen für Leitlinien für die europäische technische Zulassung

Auf Grund des § 3 Abs. 1 Z 2 des Bundesgesetzes über das Inverkehrbringen von Bauprodukten und den freien Warenverkehr mit diesen (Bauproduktegesetz - BauPG), BGBl. I Nr. 55/1997 in der Fassung BGBl. I Nr. 136/2001, werden die Fundstellen für die Leitlinien für die europäische technische Zulassung kundgemacht:

§ 1. (1) Die Fundstellen der Leitlinien für die europäische technische Zulassung sind aus der Anlage ersichtlich.

(2) Die Leitlinien sind beim Österreichischen Institut für Bautechnik (OIB), Schenkenstraße 4, 1010 Wien, Telefon 5336550, Telefax 5336423, email: mail@oib.or.at, internet: www.oib.or.at, als Herausgeber der deutschen Fassung in Österreich erhältlich.

(3) Herausgeber der englischen Orginalfassung der Leitlinien ist die Europäische Organisation für Technische...

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