November 13, 2006
Teil II
- Verordnung des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie über die Berücksichtigung der Erfordernisse des Arbeitnehmerschutzes und über den Nachweis der Einhaltung in Genehmigungsverfahren des Verkehrswesens (Arbeitnehmerschutzverordnung Verkehr - AVO Verkehr)
- Verordnung des Bundesministers für Finanzen, mit der die Verordnung des Bundesministers für Finanzen vom 26. April 2002, BGBl. II Nr. 166/2002, über die Aufstellung von Durchschnittssätzen für die Ermittlung der abziehbaren Vorsteuerbeträge bei ausländischen Unternehmen, die grenzüberschreitende Personenbeförderungen durchführen, aufgehoben wird
- Verordnung der Bundesministerin für Justiz, mit der die Geschäftsordnung für die Gerichte I. und II. Instanz (Geo.) geändert wird
- Verordnung der Bundesministerin für Gesundheit und Frauen, mit der die Nahrungsergänzungsmittelverordnung geändert wird
- Verordnung der Bundesministerin für Gesundheit und Frauen, mit der die Nahrungsergänzungsmittelverordnung geändert wird
- Verordnung des Bundesministers für Finanzen, mit der die Verordnung des Bundesministers für Finanzen vom 26. April 2002, BGBl. II Nr. 166/2002, über die Aufstellung von Durchschnittssätzen für die Ermittlung der abziehbaren Vorsteuerbeträge bei ausländischen Unternehmen, die grenzüberschreitende Personenbeförderungen durchführen, aufgehoben wird
- Verordnung des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie über die Berücksichtigung der Erfordernisse des Arbeitnehmerschutzes und über den Nachweis der Einhaltung in Genehmigungsverfahren des Verkehrswesens (Arbeitnehmerschutzverordnung Verkehr - AVO Verkehr)
- Verordnung der Bundesministerin für Justiz, mit der die Geschäftsordnung für die Gerichte I. und II. Instanz (Geo.) geändert wird
Verordnung (V)
Teil III
- Abkommen zwischen der Republik Österreich und dem Königreich Marokko zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerumgehung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen
- Abkommen zwischen der Republik Österreich und dem Königreich Marokko zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerumgehung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen
Sonstiges (insbesondere Staatsverträge)