January 21, 2010
Teil II
- Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft, Familie und Jugend über die Akkreditierung der Österreichischen Vereinigung für das Gas- und Wasserfach zur Zertifizierung von Personen
- Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft, Familie und Jugend über die Akkreditierung der Österreichischen Vereinigung für das Gas- und Wasserfach zur Zertifizierung von Produkten
- Verordnung des Bundesministers für Gesundheit, mit der die Fleischuntersuchungsverordnung 2006 geändert wird
- Verordnung des Bundesministers für Finanzen zur elektronischen Übermittlung von Daten für Zwecke der Ermittlung der Höhe der Witwen(Witwer)pension
- Verordnung des Bundesministers für Finanzen zur elektronischen Übermittlung von Daten für Zwecke der Bemessung der Beiträge zur Pensionsversicherung der Notare und Notariatskandidaten
- Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft, Familie und Jugend über die Akkreditierung der Österreichischen Forschungs- und Prüfzentrum Arsenal Ges.m.b.H. zur Zertifizierung von Personen
- Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft, Familie und Jugend über die Akkreditierung der Österreichischen Gesellschaft für Zerstörungsfreie Prüfung (ÖGfZP) zur Zertifizierung von Personen
- Verordnung des Bundesministers für Gesundheit zur Änderung der Bluetongue-Überwachungsverordnung
Verordnung (V)
Teil III
- Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend Anpassung der Haftungshöchstbeträge gemäß Art. 24 des Übereinkommens zur Vereinheitlichung bestimmter Vorschriften über die Beförderung im internationalen Luftverkehr (Montrealer Übereinkommen)
- Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich der Multilateralen Sondervereinbarung RID 7/2009 gemäß Abschnitt 1.5.1 des RID betreffend die Anforderungen an die Kennzeichnung in Sondervorschrift 188 für in Ausrüstungen eingebaute Knopfzellen
- Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich der Multilateralen Sondervereinbarung RID 3/2009 gemäß Abschnitt 1.5.1 des RID betreffend die Beförderung von Chlorsilanen, die der Verpackungsanweisung P 010 zugeordnet sind, in Druckgefäßen aus Stahl
- Multilaterale Vereinbarung M213 gemäß Abschnitt 1.5.1 des ADR betreffend die Beförderung von UN 1057 FEUERZEUGEN und UN 1057 NACHFÜLLPATRONEN FÜR FEUERZEUGE
- Vereinbarung zwischen dem Eidgenössischen Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation und dem Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie der Republik Österreich
Kundmachung (K)
Sonstiges (insbesondere Staatsverträge)