June 11, 2018
Teil II
- Verordnung des Bundeseinigungsamtes beim Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz, mit der ein Heimarbeitstarif für Knopfwaren und deren Adjustierung, ausgenommen Zwirnknöpfe durch Heimarbeiter/innen erlassen wird
- Verordnung des Bundeseinigungsamtes beim Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz, mit der ein Heimarbeitstarif für die qualifizierte bzw. nicht qualifizierte Herstellung oder Bearbeitung von kunstgewerblichen Artikel aller Art durch Heimarbeiter/innen erlassen wird
- Verordnung des Bundeseinigungsamtes beim Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz, mit der ein Heimarbeitstarif für die Herstellung oder Bearbeitung von Waren aus Kunststoffen durch Heimarbeiter/innen erlassen wird
- Verordnung des Bundeseinigungsamtes beim Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz, mit der ein Heimarbeitstarif für die Herstellung oder Bearbeitung von Waren aus Kunststoffen durch Heimarbeiter/innen erlassen wird
- Verordnung des Bundeseinigungsamtes beim Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz, mit der ein Heimarbeitstarif für die Herstellung oder Bearbeitung von Spielwaren aller Art durch Heimarbeiter/innen erlassen wird
- Verordnung des Bundeseinigungsamtes beim Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz, mit der ein Heimarbeitstarif für die Herstellung oder Bearbeitung von Korb- und Bastwaren durch Heimarbeiter/innen erlassen wird
- Verordnung des Bundeseinigungsamtes beim Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz, mit der ein Heimarbeitstarif für die Herstellung oder Bearbeitung von Drechsler- und sonstigen Holzwaren durch Heimarbeiter/innen erlassen wird
- Verordnung des Bundeseinigungsamtes beim Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz, mit der ein Heimarbeitstarif für die Herstellung oder Bearbeitung von Bürsten und Pinseln aller Art (Gewerbe und Industrie) durch Heimarbeiter/innen erlassen wird
Verordnung (V)
Teil III
- Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich des Vertrags über die Gründung und den Betrieb des ?International Centre for Migration Policy Development (ICMPD)? in Wien vom 1. Juni 1993, zuletzt abgeändert am 26. Mai 2014
- Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich des Übereinkommens zur Durchführung des Teiles XI des Seerechtsübereinkommens der Vereinten Nationen
- Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich des Rahmenübereinkommens des Europarates über den Wert des Kulturerbes für die Gesellschaft
- Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich des Protokolls zum Madrider Abkommen über die internationale Registrierung von Marken
- Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich der Satzung der Organisation der Vereinten Nationen für Industrielle Entwicklung
- Mehrseitiges Übereinkommen zur Umsetzung steuerabkommensbezogener Maßnahmen zur Verhinderung der Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung
- Änderung des Annexes des Abkommens zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Tschechischen Republik über wechselseitige Vertretung bei der Ausstellung von Visa
- Änderung der Vereinbarung zwischen dem Bundesministerium für Europa, Integration und Äußeres der Republik Österreich und dem Auswärtigen Amt der Bundesrepublik Deutschland über die Vertretung der Republik Österreich im Verfahren der Erteilung von Schengenvisa
Kundmachung (K)
Sonstiges (insbesondere Staatsverträge)