Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich des Rahmenübereinkommens des Europarates über den Wert des Kulturerbes für die Gesellschaft

90. Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich des Rahmenübereinkommens des Europarates über den Wert des Kulturerbes für die Gesellschaft

Nach Mitteilung des Generalsekretärs des Europarates hat Finnland am 31. Mai 2018 seine Annahmeurkunde zum Rahmenübereinkommen des Europarates über den Wert des Kulturerbes für die Gesellschaft (BGBl. III Nr. 23/2015) hinterlegt.

Kurz

BGBl. III Nr. 90/2018

Bundeskanzleramt - Rechtsinformationssystem

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