Verordnung der Bundesministerin für Frauen, Familie, Integration und Medien über die Höchstbeträge pro Schüler/in und Schulform für die unentgeltliche Abgabe von Schulbüchern im Schuljahr 2024/25 (Limit-Verordnung 2024/25)

63. Verordnung der Bundesministerin für Frauen, Familie, Integration und Medien über die Höchstbeträge pro Schüler/in und Schulform für die unentgeltliche Abgabe von Schulbüchern im Schuljahr 2024/25 (Limit-Verordnung 2024/25) Aufgrund des § 31a Abs. 4 Familienlastenausgleichsgesetz 1967, BGBl. Nr. 376/1967 idgF, wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung verordnet:Aufgrund des Paragraph 31 a, Absatz 4, Familienlastenausgleichsgesetz 1967, Bundesgesetzblatt Nr. 376 aus 1967, idgF, wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung verordnet:

§ 1.Paragraph eins,

  • (1)Absatz einsDie Höchstbeträge für die Durchschnittskosten pro Schüler/in betragen in den jeweiligen Schulformen:
  • 1 2 3
    Profil Bezeichnung Schulform-Grundlimit in ? Religions- bzw. Ethik-Limit in ? Digital-Limit in ?
    100 Volksschulen ? Grundschulen 60,00 9,00 -
    100 Vorschulstufe 26,00 9,00 -
    100 Sonderschulen 92,00 9,00 -
    300 Mittelschulen 105,00 14,50 16,00
    400 Polytechnische Schulen 119,00 11,30 13,20
    1000 Allgemeinbildende höhere Schulen ? Unterstufe 105,00 14,50 16,00
    1100 Allgemeinbildende höhere Schulen ? Oberstufe (Gymnasien, Realgymnasien, Oberstufenrealgymnasien) 190,00 17,50 13,20
    2000 Berufsbildende Pflichtschulen ? Fachbereiche Elektrotechnik, Elektronik, Metall sowie kaufmännische Bereiche 66,00 5,70 5,00
    2000 Berufsbildende Pflichtschulen ? alle anderen Fachbereiche 57,20 5,70 5,00
    3100 Mittlere technische, gewerbliche und kunstgewerbliche Lehranstalten 100,00 13,50 13,20
    3600 Mittlere kaufmännische Lehranstalten 162,00 13,50 13,20
    3710 Mittlere Lehranstalten für Humanberufe (1- und 2-jährig) 126,00 13,50 13,20
    3730 Mittlere Lehranstalten für Humanberufe (3- und mehrjährig; außer FW) 142,00 13,50 13,20
    3730 Dreijährige Fachschulen für wirtschaftliche Berufe (FW) 165,00 13,50 13,20
    3730 Fachschule für Sozialberufe mit Pflegevorbereitung 165,00 13,50 13,20
    4100 Höhere technische und gewerbliche Lehranstalten 180,00 16,50 13,20
    4600 Höhere kaufmännische Lehranstalten 200,00 16,50 13,20
    4600 Handelsakademien für Berufstätige 184,60 16,50 13,20
    4600 Kaufmännische Kollegs 174,50 16,50 13,20
    4600 Aufbaulehrgänge an Handelsakademien 179,50 16,50 13,20
    4710 Höhere Lehranstalten für wirtschaftliche Berufe 200,00 16,50 13,20
    4710 Kollegs für wirtschaftliche Berufe 174,50 16,50 13,20
    4710 Aufbaulehrgänge an Höheren Lehranstalten für wirtschaftliche
    ...

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