Verordnung des Bundesministers für Finanzen, mit der die Leistungsabgeltungs-Verordnung 2013 geändert wird
83. Verordnung des Bundesministers für Finanzen, mit der die Leistungsabgeltungs-Verordnung 2013 geändert wird
Die Verordnung der Bundesministerin für Finanzen über Vergütungen für Leistungen zwischen Organen des Bundes und über Entgelte für Leistungen von Organen des Bundes gegenüber Dritten (Leistungsabgeltungs-Verordnung 2013 ? LA-V 2013), BGBl. II Nr. 509/2012, zuletzt geändert durch BGBl. II Nr. 613/2020, wird wie folgt geändert:Die Verordnung der Bundesministerin für Finanzen über Vergütungen für Leistungen zwischen Organen des Bundes und über Entgelte für Leistungen von Organen des Bundes gegenüber Dritten (Leistungsabgeltungs-Verordnung 2013 ? LA-V 2013), Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 509 aus 2012,, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 613 aus 2020,, wird wie folgt geändert:
1.Novellierungsanordnung 1, In § 6 entfallen die Absätze 1c bis 1e.In Paragraph 6, entfallen die Absätze 1c bis 1e.
2.Novellierungsanordnung 2, § 6 Abs. 1b lautet:Paragraph 6, Absatz eins b, lautet:
3.Novellierungsanordnung 3, In § 7 wird nach dem ersten Satz folgender Satz eingefügt:In Paragraph 7, wird nach dem ersten Satz folgender Satz eingefügt:
?Bei der Berechnung der Benützungsvergütungen können aus verwaltungsökonomischen Gründen auch die in der Anlage 3 der WFA-Finanzielle-Auswirkungen-Verordnung ? WFA FinAV, BGBl. II Nr. 490/2012 in der jeweils geltenden Fassung, ersichtlichen Werte pro Quadratmeter herangezogen werden.??Bei der Berechnung der Benützungsvergütungen können aus verwaltungsökonomischen Gründen auch die in der Anlage 3 der WFA-Finanzielle-Auswirkungen-Verordnung ? WFA FinAV, Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 490 aus 2012, in der jeweils geltenden Fassung, ersichtlichen Werte pro Quadratmeter herangezogen werden.?
4.Novellierungsanordnung 4, Dem § 9 wird folgender Abs. 7 angefügt:Dem Paragraph 9, wird folgender Absatz 7, angefügt:
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