Kundmachung des Bundesministers für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien betreffend die Aufhebung des Übereinkommens auf Grund von Artikel K.3 des Vertrags über die Europäische Union über den Einsatz der Informationstechnologie im Zollbereich vom 26. Juli 1995 einschließlich seiner Protokolle

26. Kundmachung des Bundesministers für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien betreffend die Aufhebung des Übereinkommens auf Grund von Artikel K.3 des Vertrags über die Europäische Union über den Einsatz der Informationstechnologie im Zollbereich vom 26. Juli 1995 einschließlich seiner Protokolle

Auf Grund von Artikel 34 Abs. 2 in Verbindung mit Artikel 35 des Beschlusses 2009/917/JI des Rates vom 30. November 2009 über den Einsatz der Informationstechnologie im Zollbereich wurden

- das Übereinkommen auf Grund von Artikel K.3 des Vertrags über die Europäische Union über den Einsatz der Informationstechnologie im Zollbereich vom 26. Juli 1995, welches mit 25. Dezember 2005 in Kraft getreten ist (vorläufige Anwendung ab 1. November 2000, kundgemacht in BGBl. III Nr. 189/2000; infolge der Aufhebung dieses Übereinkommens wurde das diesem beigefügte Protokoll vom 29. November 1996 auf Grund von Artikel K.3 des Vertrags über die Europäische Union betreffend die Auslegung des Übereinkommens über den Einsatz der Informationstechnologie im Zollbereich durch den Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften im Wege der Vorabentscheidung durch den betreffenden Beschluss mitaufgehoben),

- das Protokoll vom 12. März 1999 auf Grund von Artikel K.3 des Vertrags über die Europäische Union betreffend den Anwendungsbereich des Waschens von Erträgen in dem Übereinkommen über den Einsatz der Informationstechnologie im Zollbereich sowie die Aufnahme des amtlichen Kennzeichens des...

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