February 26, 2015
Teil II
- Verordnung des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft über die Betrauung der Verpackungskoordinierungsstelle gemeinnützige Gesellschaft mbH (VKS) als Koordinierungsstelle
- Verordnung des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie, mit der die Kontrollgerätekartenverordnung geändert wird (2. Novelle zur KonGeV)
- Verordnung der Bundesministerin/des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie zur Durchführung des Bundesgesetzes über die Genehmigung von Weltraumaktivitäten und die Einrichtung eines Weltraumregisters (Weltraumverordnung)
- Verordnung der Bundesministerin/des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie zur Durchführung des Bundesgesetzes über die Genehmigung von Weltraumaktivitäten und die Einrichtung eines Weltraumregisters (Weltraumverordnung)
- Verordnung des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie, mit der die Kontrollgerätekartenverordnung geändert wird (2. Novelle zur KonGeV)
- Verordnung des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft über die Betrauung der Verpackungskoordinierungsstelle gemeinnützige Gesellschaft mbH (VKS) als Koordinierungsstelle
Verordnung (V)
Teil III
- Kundmachung des Bundesministers für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien betreffend den Geltungsbereich des Europäischen Übereinkommens über die an Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte teilnehmenden Personen
- Kundmachung des Bundesministers für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien betreffend die Aufhebung des Übereinkommens auf Grund von Artikel K.3 des Vertrags über die Europäische Union über den Einsatz der Informationstechnologie im Zollbereich vom 26. Juli 1995 einschließlich seiner Protokolle
- Kundmachung des Bundesministers für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien betreffend den Geltungsbereich des Fakultativprotokolls zum Übereinkommen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe
- Kundmachung des Bundesministers für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien betreffend den Geltungsbereich des Übereinkommens vom 18. Oktober 1907 zur friedlichen Erledigung internationaler Streitfälle ? I. Übereinkommen der II. Haager Friedenskonferenz
- Kundmachung des Bundesministers für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien betreffend den Geltungsbereich des Übereinkommens vom 18. Oktober 1907 zur friedlichen Erledigung internationaler Streitfälle ? I. Übereinkommen der II. Haager Friedenskonferenz
- Kundmachung des Bundesministers für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien betreffend den Geltungsbereich des Fakultativprotokolls zum Übereinkommen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe
- Kundmachung des Bundesministers für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien betreffend die Aufhebung des Übereinkommens auf Grund von Artikel K.3 des Vertrags über die Europäische Union über den Einsatz der Informationstechnologie im Zollbereich vom 26. Juli 1995 einschließlich seiner Protokolle
- Kundmachung des Bundesministers für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien betreffend den Geltungsbereich des Europäischen Übereinkommens über die an Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte teilnehmenden Personen
- Multilaterale Vereinbarung ADN/M 012 gemäß Abschnitt 1.5.1 der Anlage zum ADN über die Verwendung von Tauchpumpen in Wallgängen und Doppelböden von Tankschiffen
- Änderung des Vertrags zur Einrichtung des Europäischen Stabilitätsmechanismus zwischen dem Königreich Belgien, der Bundesrepublik Deutschland, der Republik Estland, Irland, der Hellenischen Republik, dem Königreich Spanien, der Französischen Republik, der Italienischen Republik, der Republik Zypern, der Republik Lettland, dem Großherzogtum Luxemburg, Malta, dem Königreich der Niederlande, der Republik Österreich, der Portugiesischen Republik, der Republik Slowenien, der Slowakischen Republik und der Republik Finnland
- Änderung des Vertrags zur Einrichtung des Europäischen Stabilitätsmechanismus zwischen dem Königreich Belgien, der Bundesrepublik Deutschland, der Republik Estland, Irland, der Hellenischen Republik, dem Königreich Spanien, der Französischen Republik, der Italienischen Republik, der Republik Zypern, der Republik Lettland, dem Großherzogtum Luxemburg, Malta, dem Königreich der Niederlande, der Republik Österreich, der Portugiesischen Republik, der Republik Slowenien, der Slowakischen Republik und der Republik Finnland
- Multilaterale Vereinbarung ADN/M 012 gemäß Abschnitt 1.5.1 der Anlage zum ADN über die Verwendung von Tauchpumpen in Wallgängen und Doppelböden von Tankschiffen
Kundmachung (K)
Sonstiges (insbesondere Staatsverträge)