Kundmachung des Bundesministers für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien betreffend die Beendigung von Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft, der Europäischen Gemeinschaft und der Europäischen Kommission

98. Kundmachung des Bundesministers für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien betreffend die Beendigung von Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft, der Europäischen Gemeinschaft und der Europäischen Kommission

Auf Grund des § 5 Abs. 1 Z 6 des Bundesgesetzes über das Bundesgesetzblatt 2004 (BGBlG), BGBl. I Nr. 100/2003 idgF, wird kundgemacht:

Nachstehende Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft, der Europäischen Gemeinschaft und der Europäischen Kommission gelten durch den mit dem Inkrafttreten des Beitrittsvertrags 1994 erfolgten Beitritt der Republik Österreich zur Europäischen Union gemäß Art. 59 Abs. 1 lit. a des Wiener Übereinkommens über das Recht der Verträge als beendet. Die Dienststellen der Europäischen Kommission haben gleichfalls bestätigt, dass die betreffenden Abkommen als beendet gelten.

1. Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Kommission der Europäischen Gemeinschaften gemäß Artikel XXVIII des GATT vom 26. Juni 1969 (kundgemacht in BGBl. Nr. 128/1970)
2. Abkommen vom 22. Juli 1972 zwischen der Republik Österreich und der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft samt Anhang und Protokolle Nr. 1 bis 5 samt Anhängen sowie Erklärung und Notenwechsel vom 21. Juli 1972 samt Anhang (kundgemacht in BGBl. Nr. 466/1972)
3. Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft zur Vereinfachung der Förmlichkeiten im Warenverkehr zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft einerseits und Griechenland und der Türkei andererseits beim Weiterversand von Waren aus Österreich samt Anhängen vom 11. Juni 1975 (kundgemacht in BGBl. Nr. 180/1976)
4. Abkommen in Form eines Briefwechsels zur Änderung der Tabellen I und II im Anhang zum Protokoll Nr. 2 des Abkommens zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Republik Österreich vom 29. November 1976 (kundgemacht in BGBl. Nr. 469/1977)
5. Abkommen in Form eines Briefwechsels zur Änderung des Anhangs A des Protokolls Nr. 1 des Abkommens zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Republik Österreich vom 8. Dezember 1976 (kundgemacht in BGBl. Nr. 468/1977)
6. Allgemeines Zoll- und Handelsabkommen; Verhandlungen betreffend die Liste XXXII ? Österreich, Kündigungsverhandlungen betreffend Teigwaren vom 17. Juni 1977 (kundgemacht in BGBl. Nr. 121/1978)
7. Notenwechsel zur Anwendung des Artikels 23 des Protokolls Nr. 3 des Abkommens zwischen der Republik Österreich und der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft vom 22. Juli 1972, auf die in Liste C zu vorzitiertem Protokoll Nr. 3 angeführten Erzeugnisse vom 28. Juni 1977 (kundgemacht in BGBl. Nr. 258/1978)
8. Abkommen zwischen Österreich und der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft gemäß Artikel XXVIII des GATT betreffend bestimmte Käse samt Anhängen sowie Briefwechsel und Liste XXXII ? Österreich vom 20. September 1977 (kundgemacht in BGBl. Nr. 36/1978)
9. Résumé-Protokoll über das am 24. Juni 1977 in Wien geführte Gespräch betreffend den Straßenverkehr zwischen Österreich und den Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaften sowie das beabsichtigte Vorgehen beider Seiten im Rahmen des AETR vom 27. September 1977 (nicht kundgemacht)
10. Briefwechsel zwischen Österreich und
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