Verordnung der Bundesministerin für Inneres, mit der die Verordnung der Bundesministerin für Inneres über die vorübergehende Wiedereinführung von Grenzkontrollen an den Binnengrenzen, geändert wird

279. Verordnung der Bundesministerin für Inneres, mit der die Verordnung der Bundesministerin für Inneres über die vorübergehende Wiedereinführung von Grenzkontrollen an den Binnengrenzen, geändert wird

Auf Grund des § 10 Abs. 2 des Grenzkontrollgesetzes (GrekoG), BGBl. Nr. 435/1996, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 104/2014, wird verordnet:

Die Verordnung der Bundesministerin für Inneres über die vorübergehende Wiedereinführung von Grenzkontrollen an den Binnengrenzen, BGBl. II Nr. 260/2015, wird wie folgt geändert:

1. In § 1 und § 2 wird die Wendung ?25. September? jeweils durch die Wendung ?15. Oktober? ersetzt.

Mikl-Leitner

BGBl. II Nr. 279/2015

Bundeskanzleramt - Rechtsinformationssystem

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