Verordnung des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz mit der die Lenker/innen-Ausnahmeverordnung ? L AVO geändert wird

140. Verordnung des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz mit der die Lenker/innen-Ausnahmeverordnung ? L-AVO geändert wird

Auf Grund des § 15e Abs. 1 Arbeitszeitgesetz, BGBl. Nr. 461/1969, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 152/2015 wird die Lenker/innen-Ausnahmeverordnung ? L-AVO, BGBl. II Nr. 10/2010, zuletzt geändert durch BGBl. II Nr. 280/2014, wie folgt geändert:

1. Im Titel der Verordnung sowie in den §§ 2, 3 und 7a wird jeweils der Ausdruck ?(EWG) Nr. 3821/85? durch den Ausdruck ?(EU) Nr. 165/2014? ersetzt.

2. In § 6 wird der Ausdruck ?von zuständigen Stellen? durch den Ausdruck ?und nachweislich? ersetzt.

3. In § 7 wird der Ausdruck ?von Straßenbauämtern? durch den Ausdruck ?und nachweislich von Straßenerhaltern oder von Unternehmen, die von Straßenerhaltern beauftragt wurden,? ersetzt.

4. In § 7a Z 2 wird der Ausdruck ?Art. 15 Abs. 7? durch den Ausdruck ?Art. 36? ersetzt.

5. In § 7a Z 3 wird nach dem Ausdruck ?Anhang I B Kapitel III Punkt 6.2.? der Ausdruck ?oder Anhang I C Punkt 3.6.2.? eingefügt.

6. Dem § 8 wird folgender Abs. 5 angefügt:

?(5) Der Titel der Verordnung sowie die §§ 2, 3, 6, 7 und 7a in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 140/2016 treten mit 15...

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