Kundmachung des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft, mit der das Verzeichnis der harmonisierten Europäischen Normen für die Sicherheit von Gasgeräten aktualisiert wird

58. Kundmachung des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft, mit der das Verzeichnis der harmonisierten Europäischen Normen für die Sicherheit von Gasgeräten aktualisiert wird

Auf Grund des § 71 Abs. 4 der Gewerbeordnung 1994, BGBl. Nr. 194, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 120/2016, in Verbindung mit § 6 Abs. 4 der Gasgeräte-Sicherheitsverordnung, GSV, BGBl. Nr. 530/1994, zuletzt geändert durch die Kundmachung BGBl. II Nr. 114/2011, wird kundgemacht:

1. Die Neufassung des Anhangs V der Gasgeräte-Sicherheitsverordnung betreffend das Verzeichnis der harmonisierten Europäischen Normen für die Sicherheit von Gasgeräten und der entsprechenden österreichischen Normen wird in der Anlage mit Stand 15.10.2016 geregelt.
2. Mit dieser Kundmachung wird der
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