Verordnung der Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort, mit der die Lehrberufsliste geändert wird
224. Verordnung der Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort, mit der die Lehrberufsliste geändert wird
Auf Grund der §§ 7, 8, 24 und 27 des Berufsausbildungsgesetzes, BGBl. Nr. 142/1969, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 32/2018, wird verordnet:
Die Lehrberufsliste, BGBl. Nr. 268/1975, zuletzt geändert durch die Verordnung BGBl. II Nr. 147/2018, wird wie folgt geändert:
1. In der Anlage 1 treten die Bestimmungen betreffend die Lehrberufe Informationstechnologie-Informatik und Informationstechnologie-Technik und die jeweils bezughabenden Regelungen in den verwandten Lehrberufen EDV-Kaufmann, Elektronik, und Mechatronik mit Ablauf des 31. Oktober 2018 außer Kraft. In bestehende Lehrverhältnisse wird dadurch nicht eingegriffen.
2. In der Anlage 1 werden vor den Bestimmungen betreffend den Lehrberuf Archiv-, Bibliotheks- und Informationsassistent/in die nachfolgenden Bestimmungen betreffend den Lehrberuf ?Applikationsentwicklung ? Coding? samt Lehrzeit und Verwandtschaftsregelungen eingefügt:
Lehrberuf | Lehrzeitin Jahren | Verwandter Lehrberuf | Anrechnung der Lehrzeit auf den verwandten Lehrberuf | |
Lehrjahr | Ausmaß | |||
Applikationsentwicklung ? Coding | 4 | Informationstechnologie- Schwerpunkt Systemtechnik- Schwerpunkt Betriebstechnik | 1.1. | vollvoll |
3. In der Anlage 1 werden nach den Bestimmungen betreffend den Lehrberuf Industriekaufmann/Industriekauffrau die nachfolgenden Bestimmungen betreffend den Lehrberuf ?Informationstechnologie? samt Lehrzeit und Verwandtschaftsregelungen eingefügt:
Lehrberuf | Lehrzeitin Jahren | Verwandter Lehrberuf | Anrechnung der Lehrzeit auf den verwandten Lehrberuf |
Lehrjahr | Ausmaß | ||
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