Verordnung der Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort über die Berufsausbildung im Lehrberuf Applikationsentwicklung ? Coding (Applikationsentwicklung ? Coding-Ausbildungsordnung)

223. Verordnung der Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort über die Berufsausbildung im Lehrberuf Applikationsentwicklung ? Coding (Applikations-entwicklung ? Coding-Ausbildungsordnung) Auf Grund der §§ 8 und 24 des Berufsausbildungsgesetzes (BAG), BGBl. Nr. 142/1969, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 32/2018, wird verordnet:

Lehrberuf Applikationsentwicklung ? Coding

§ 1. (1) Der Lehrberuf Applikationsentwicklung ? Coding ist mit einer Lehrzeit von vier Jahren eingerichtet.

(2) Im Lehrvertrag, Lehrzeugnis, Lehrbrief und im Lehrabschlussprüfungszeugnis ist der Lehrberuf in der dem Geschlecht des Lehrlings entsprechenden Form (Applikationsentwickler ? Coding oder Applikationsentwicklerin ? Coding) zu bezeichnen.

Berufsprofil

§ 2. Durch die Berufsausbildung im Lehrbetrieb und in der Berufsschule soll der im Lehrberuf Applikationsentwicklung ? Coding ausgebildete Lehrling befähigt werden, die nachfolgenden Tätigkeiten fachgerecht, selbständig und eigenverantwortlich ausführen zu können:

1. Definieren der Ziele und Erarbeiten der Systemanforderungen (unter Berücksichtigung unterschiedlicher Endgeräte, Benutzerfreundlichkeit, Barrierefreiheit, Nutzen, Kosten, möglicher Probleme) der Kunden und Kundinnen inklusive geeigneter Abnahmekriterien,
2. Beraten der Kunden und Kundinnen bezüglich der möglichen Ausführungsvarianten unter anderem mittels agiler Methoden zur Berücksichtigung von Änderungswünschen der Kunden und Kundinnen,
3. Programmieren/Codieren von Applikationen oder Applikationsteilen unter Anwendung von Testmethoden und unter Berücksichtigung späterer Änderbarkeit, Erweiterbarkeit, Benutzbarkeit, Effizienz, Fehlerbehandelbarkeit, Wartbarkeit, von Datenschutzbedürfnissen und Lizenzregeln,
4. Implementieren von Testmethoden und Ausführen von Tests (inklusive Beschaffen von Testdaten, Erstellen von Testfällen, Sicherstellen, dass alle Funktionen getestet werden), Dokumentieren der Testergebnisse in einem Testprotokoll, Beurteilen der Testergebnisse und Ableiten von Maßnahmen im Anlassfall (zB Fehlerbehebung),
5. Implementieren von Benutzerschnittstellen für Applikationen,
6. Erstellen von technischen Dokumentationen (zB FAQ, Handbücher, kontextsensitive Hilfe) und Hilfestellungen für Benutzer und Roll-out von Applikationen (zB Benutzerschulung/Benutzerinnenschulung, Übergabe, Abnahme),
7. Identifizieren und Analysieren von Daten und Entwickeln von geeigneten Datenmodellen sowie Formulieren von Testdaten und Umsetzen von Datenmodellen in eine Datenbank,
8. Entwickeln von Zugriffen auf eine Datenbank mit geeigneten Abfragesprachen,
9. Informieren, Beraten, Betreuen und gegebenenfalls Einschulen der Kunden und Kundinnen bzw. Anwender/Anwenderinnen sowie Anbieten von betrieblichen Serviceleistungen,
10. Durchführen von Projekten (Erstellen der Zeit- und Ressourcenplanung, Erteilen von Teilaufträgen, Präsentieren von Lösungen, Abgleichen des Projektstandes mit anderen Teammitgliedern, Erstellen von Projektberichten).

Berufsbild

§ 3. (1) Für die Ausbildung im Lehrberuf Applikationsentwicklung ? Coding wird folgendes Berufsbild festgelegt. Die angeführten Fertigkeiten und Kenntnisse sind spätestens in dem jeweils angeführten Lehrjahr beginnend derart zu vermitteln, dass der Lehrling zur Ausübung qualifizierter Tätigkeiten im Sinne des Berufsprofils befähigt wird, die insbesondere selbstständiges Planen, Durchführen, Kontrollieren und Optimieren einschließt.

Pos. 1. Lehrjahr 2. Lehrjahr 3. Lehrjahr 4. Lehrjahr
1. Der Lehrbetrieb
1.1 Kenntnis der Betriebs- und Rechtsform des Lehrbetriebes ? ? ?
1.2 Kenntnis des organisatorischen Aufbaus und der Aufgaben und Zuständigkeiten der einzelnen Betriebsbereiche ? ?
1.3 Einführung in die Aufgaben, die Branchenstellung und das Angebot des Lehrbetriebes Kenntnis der Marktposition und des Kundenkreises des Lehrbetriebes ?
1.4 Ergonomisches Gestalten des Arbeitsplatzes
1.5 Verantwortungsbewusstes Umgehen mit sozialen Netzwerken und neuen digitalen Medien ? ?
1.6 Kenntnis und Anwendung der betrieblichen EDV (Hard- und Software) Durchführen von administrativen Arbeiten mit Hilfe der betrieblichen Informations- und Kommunikationssysteme
1.7 Kenntnis über Inhalt und Ziel der Ausbildung sowie über wesentliche einschlägige Weiterbildungsmöglichkeiten
1.8 Die für den Lehrberuf relevanten Maßnahmen und Vorschriften zum Schutz der Umwelt: Grundkenntnisse der betrieblichen Maßnahmen zum sinnvollen Energieeinsatz im berufsrelevanten Arbeitsbereich; Grundkenntnisse der im berufsrelevanten Arbeitsbereich anfallenden Reststoffe und über deren Trennung, Verwertung sowie über die Entsorgung des Abfalls
1.9 Kenntnis der einschlägigen Sicherheitsvorschriften und Normen sowie der einschlägigen Vorschriften zum Schutz des Lebens und der Gesundheit
1.10 Kenntnis der Erstversorgung bei betriebsspezifischen Arbeitsunfällen
1.11 Kenntnis der sich aus dem Lehrvertrag ergebenden Verpflichtungen (§§ 9 und 10 BAG)
1.12 Grundkenntnisse von arbeitsrechtlichen Gesetzen, insbesondere dem KJBG (samt KJBG-VO), dem ASchG und dem GlBG
2. Kaufmännische Grundlagen
2.1 Kenntnis der berufsspezifischen kaufmännischen Grundlagen (zB Kalkulation, Anbot, Lieferung, Rechnung, verkaufsbezogene rechtliche Bestimmungen) einschließlich des Zahlungsverkehrs
2.2 Grundkenntnisse der betrieblichen Kosten, deren Beeinflussbarkeit und deren Auswirkungen Kenntnis der betrieblichen Kosten, deren Beeinflussbarkeit und deren Auswirkungen ?
2.3 ? ? Kenntnis über Verhalten bei Reklamationen, Bearbeiten von Reklamationsfällen
3. Fachliche Grundlagen
3.1 Anwenden englischer Fachausdrücke
3.2 Lesen und Anwenden technischer Unterlagen auch in englischer Sprache
3.3 Kenntnis der berufsspezifischen rechtlichen Grundlagen (zB Datenschutz, Lizenzen, Normen, Gewährleistung, Garantie, Schadenersatz, Urheberrecht, E-Commerce-Recht)
3.4 Kenntnis des Hard- und Software-Produktmarktes sowie der Kompatibilität der Produkte unter-einander
3.5 ? ? Informieren über neue Produkttrends durch Recherchen (zB Internet, Fachliteratur, Messebesuche)
3.6 Kenntnis der Möglichkeiten des Datenaustausches, der Formate und Strukturen der Austausch-daten sowie des Schnittstellenmanagements
3.7 ? Kenntnis der Funktionsweise, Möglichkeiten (zB Hosting-Lösungen), Vorteile und Risiken von Cloud-Lösungen sowie der Voraussetzungen zu deren Nutzung
4. Fachübergreifende Ausbildung (Schlüsselqualifikationen)In der Art der Vermittlung der fachlichen Kenntnisse und Fertigkeiten ist auf die Förderung folgender fachübergreifender Kompetenzen des Lehrlings Bedacht zu nehmen:
4.1 Methodenkompetenz, zB Lösungsstrategien entwickeln, Informationen selbstständig beschaffen, auswählen und strukturieren, Entscheidungen treffen etc.
4.2 Soziale Kompetenz, zB in Teams arbeiten, Mitarbeiter/innen führen etc.
4.3 Personale Kompetenz, zB Selbstvertrauen und Selbstbewusstsein, Bereitschaft zur Weiterbildung, Bedürfnisse
...

Um weiterzulesen

FORDERN SIE IHR PROBEABO AN

VLEX uses login cookies to provide you with a better browsing experience. If you click on 'Accept' or continue browsing this site we consider that you accept our cookie policy. ACCEPT