Verordnung der Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort über die Berufsausbildung im Lehrberuf Informationstechnologie (Informationstechnologie-Ausbildungsordnung)

222. Verordnung der Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort über die Berufsausbildung im Lehrberuf Informationstechnologie (Informationstechnologie-Ausbildungsordnung) Auf Grund der §§ 8 und 24 des Berufsausbildungsgesetzes (BAG), BGBl. Nr. 142/1969, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 32/2018, wird verordnet:

Lehrberuf Informationstechnologie

§ 1. (1) Der Lehrberuf Informationstechnologie ist als Schwerpunktlehrberuf mit einer Lehrzeit von vier Jahren eingerichtet.

(2) Neben dem für alle Lehrlinge verbindlichen allgemeinen Teil muss einer der folgenden Schwerpunkte ausgebildet werden:

1. Systemtechnik,
2. Betriebstechnik.

(3) Eine Kombination mit dem jeweils anderen Schwerpunkt ist nicht möglich, es können aber einzelne Fertigkeiten und Kenntnisse des jeweils anderen Schwerpunktes zusätzlich ausgebildet werden.

(4) Im Lehrvertrag, Lehrzeugnis, Lehrbrief und im Lehrabschlussprüfungszeugnis ist der Lehrberuf in der dem Geschlecht des Lehrlings entsprechenden Form (Informationstechnologe oder Informationstechnologin) zu bezeichnen.

(5) Die Schwerpunktausbildung ist im Lehrvertrag, Lehrzeugnis, Lehrbrief und im Lehrabschlussprüfungszeugnis durch einen entsprechenden Hinweis neben der Bezeichnung des Lehrberufs zu vermerken.

Berufsprofil

§ 2. Durch die Berufsausbildung im Lehrbetrieb und in der Berufsschule soll der im Lehrberuf Informationstechnologie ausgebildete Lehrling befähigt werden, die nachfolgenden Tätigkeiten fachgerecht, selbständig und eigenverantwortlich ausführen zu können:

1. Informationstechnologie ? Schwerpunkt Systemtechnik:
a) Auswählen, Einrichten, Synchronisieren und in Betrieb nehmen sowie Unterhalten und Administrieren (Asset-Management) von (auch mobilen) Benutzerendgeräten und Peripheriegeräten,
b) Aufnehmen der Bedürfnisse (inklusive Sicherheitsanforderungen) der Kunden und Kundinnen bzw. des Anwenders/der Anwenderin sowie Übertragen auf eine Netztopologie, Konzipieren der geeigneten Netzinfrastruktur und Installieren und Konfigurieren der Netzkomponenten,
c) Auswählen und in Betrieb nehmen von neuen Netzkomponenten,
d) Überwachen und Sicherstellen der Leistungsfähigkeit von Netzen sowie Vorschlagen, Planen, Umsetzen und Testen von Anpassungs- und Weiterentwicklungsmaßnahmen im Netz,
e) Konzipieren und Planen von Datenspeichersystemen sowie Implementieren und Testen von Datenspeichersystemen inklusive Backup-Lösungen,
f) Analysieren von bestehenden sowie künftig auftretenden Sicherheitsrisiken, Konzipieren und Planen von Sicherheitsmaßnahmen zur Minimierung von Risiken sowie Umsetzen und Testen der Sicherheitsmaßnahmen,
g) Konfigurieren von Serversystemen und deren Basisdiensten, Testen der Konfiguration,
h) Unterhalten und Administrieren von Serversystemen,
i) Erarbeiten von Berechtigungskonzepten unter Berücksichtigung der vernetzten Kommunikation (Telefon, Druck, Firmenapplikationen) sowie Einrichten der Verzeichnisdienste unter Berücksichtigung von Datenschutz-, Datensicherheits- und Zugriffsanforderungen,
j) Anbieten von Diensten über das Netz sowie Evaluieren, Auswählen und Integrieren von Cloud-Diensten in bestehende Netzwerke,
k) Konfigurieren und in Betrieb nehmen von Diensten (Groupware) zur Unterstützung von Gruppenarbeit,
l) Erstellen von Benutzeranleitungen sowie Dokumentieren aller ausgeführter Arbeiten und Tests gemäß betriebsspezifischen Qualitätsmanagement,
m) Informieren, Beraten, Betreuen und gegebenenfalls Einschulen der Kunden/Kundinnen bzw. Anwender/Anwenderinnen sowie Anbieten von betrieblichen Serviceleistungen.
2. Informationstechnologie ? Schwerpunkt Betriebstechnik:
a) Auswählen, Einrichten, Synchronisieren und in Betrieb nehmen von (auch mobilen) Be-nutzerendgeräten und Peripheriegeräten sowie Konfigurieren von Endgeräten,
b) Auswählen und in Betrieb nehmen von neuen Netzkomponenten,
c) Überwachen und Sicherstellen der Leistungsfähigkeit von Netzen sowie Vorschlagen, Planen, Umsetzen und Testen von Anpassungs- und Weiterentwicklungsmaßnahmen im Netz,
d) Konzipieren und Planen von Datenspeichersystemen sowie Implementieren und Testen von Datenspeichersystemen inklusive Backup-Lösungen,
e) Analysieren von bestehenden sowie künftig auftretenden Sicherheitsrisiken, Konzipieren und Planen von Sicherheitsmaßnahmen zur Minimierung von Risiken sowie Umsetzen und Testen der Sicherheitsmaßnahmen,
f) Konfigurieren von Serversystemen und deren Basisdiensten, Testen der Konfiguration,
g) Erarbeiten von Berechtigungskonzepten unter Berücksichtigung der vernetzten Kommunikation (Telefon, Druck, Firmenapplikationen) sowie Einrichten der Verzeichnisdienste unter Berücksichtigung von Datenschutz-, Datensicherheits- und Zugriffsanforderungen,
h) Evaluieren, Auswählen und Integrieren von Cloud-Diensten in bestehende Netzwerke,
i) Konfigurieren und in Betrieb nehmen von Diensten (Groupware) zur Unterstützung von Gruppenarbeit,
j) Mitwirken bei der Planung und beim Aufbau neuer Umgebungen (Konzeption, Architektur, Sizing, Integration in die Anwendungslandschaft, Installation und Konfiguration) sowie Mitwirken bei der Fehleranalyse der betrieblichen IT Landschaft,
k) Entwickeln von Zugriffen auf eine Datenbank mit geeigneten Abfragesprachen,
l) Erarbeiten von Test- und Versionierungskonzepten für eine effiziente Entwicklung von neuen Applikationen sowie Ausführen von Tests sowie Dokumentieren der Testergebnisse in einem Testprotokoll,
m) Implementieren und Testen von Benutzerschnittstellen für Applikationen,
n) Erstellen von Benutzeranleitungen sowie Dokumentieren aller ausgeführter Arbeiten und Tests gemäß betriebsspezifischem Qualitätsmanagement,
o) Informieren, Beraten, Betreuen und gegebenenfalls Einschulen der Kunden/Kundinnen bzw. Anwender/Anwenderinnen sowie Anbieten von betrieblichen Serviceleistungen.

Berufsbild

§ 3. (1) Für die Ausbildung im Lehrberuf Informationstechnologie wird folgender allgemeiner Teil festgelegt. Die angeführten Fertigkeiten und Kenntnisse sind spätestens in dem jeweils angeführten Lehrjahr beginnend derart zu vermitteln, dass der Lehrling zur Ausübung qualifizierter Tätigkeiten im Sinne des Berufsprofils befähigt wird, die insbesondere selbstständiges Planen, Durchführen, Kontrollieren und Optimieren einschließt.

Pos. 1. Lehrjahr 2. Lehrjahr 3. Lehrjahr 4. Lehrjahr
1. Der Lehrbetrieb
1.1 Kenntnis der Betriebs- und Rechtsform des Lehrbetriebes ? ? ?
1.2 Kenntnis des organisatorischen Aufbaus und der Aufgaben und Zuständigkeiten der einzelnen Betriebsbereiche ? ?
1.3 Einführung in die Aufgaben, die Branchenstellung und das Angebot des Lehrbetriebes Kenntnis der Marktposition und des Kundenkreises des Lehrbetriebes ?
1.4 Ergonomisches Gestalten des Arbeitsplatzes
1.5 Verantwortungsbewusstes Umgehen mit sozialen Netzwerken und neuen digitalen Medien ? ?
1.6 Kenntnis und Anwendung der betrieblichen EDV (Hard- und Software) Durchführen von administrativen Arbeiten mit Hilfe der betrieblichen Informations- und Kommunikationssysteme
1.7 Kenntnis über Inhalt und Ziel der Ausbildung sowie über wesentliche einschlägige Weiterbildungsmöglichkeiten
1.8 Die für den Lehrberuf relevanten Maßnahmen und Vorschriften zum Schutz der Umwelt: Grundkenntnisse der betrieblichen Maßnahmen zum sinnvollen Energieeinsatz im berufsrelevanten Arbeitsbereich; Grundkenntnisse der im berufsrelevanten Arbeitsbereich anfallenden Reststoffe und über deren Trennung, Verwertung sowie über die Entsorgung des Abfalls
1.9 Kenntnis der einschlägigen Sicherheitsvorschriften und Normen sowie der einschlägigen Vorschriften zum Schutz des Lebens und der Gesundheit
1.10 Kenntnis der Erstversorgung bei betriebsspezifischen Arbeitsunfällen
1.11 Kenntnis der sich aus dem Lehrvertrag ergebenden Verpflichtungen (§§ 9 und 10 BAG)
1.12 Grundkenntnisse von arbeitsrechtlichen Gesetzen, insbesondere dem KJBG (samt KJBG-VO), dem ASchG und dem GlBG
2. Kaufmännische Grundlagen
2.1 Kenntnis der berufsspezifischen kaufmännischen Grundlagen (zB Kalkulation, Anbot, Lieferung, Rechnung, verkaufsbezogene rechtliche Bestimmungen) einschließlich des Zahlungsverkehrs
2.2 Grundkenntnisse der betrieblichen Kosten, deren Beeinflussbarkeit und deren Auswirkungen Kenntnis der betrieblichen Kosten, deren Beeinflussbarkeit und deren Auswirkungen ?
2.3 ? ? Kenntnis über Verhalten bei Reklamationen, Bearbeiten von Reklamationsfällen
3. Fachliche Grundlagen
3.1 Anwenden englischer Fachausdrücke
3.2 Lesen und Anwenden technischer Unterlagen auch in englischer Sprache
3.3 Kenntnis der berufsspezifischen rechtlichen Grundlagen (zB Datenschutz, Lizenzen, Normen, Gewährleistung, Garantie, Schadenersatz, Urheberrecht, E-Commerce-Recht)
3.4 Kenntnis des Hard- und Software-Produktmarktes sowie der Kompatibilität der Produkte unter-einander
3.5 ? ? Informieren über neue Produkttrends durch Recherchen (zB Internet, Fachliteratur, Messebesuche)
3.6 Kenntnis der Möglichkeiten des Datenaustausches, der Formate und Strukturen der Austauschdaten sowie des Schnittstellenmanagements
3.7 ? Kenntnis der Funktionsweise, Möglichkeiten (zB Hosting-Lösungen), Vorteile und Risiken von Cloud-Lösungen sowie der Voraussetzungen zu deren Nutzung
4. Fachübergreifende Ausbildung (Schlüsselqualifikationen)In der Art der Vermittlung der fachlichen Kenntnisse und Fertigkeiten ist auf die Förderung folgender fachübergreifender Kompetenzen des Lehrlings Bedacht zu nehmen:
4.1 Methodenkompetenz, zB Lösungsstrategien entwickeln, Informationen selbstständig
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