Kundmachung der Präsidentin des Rechnungshofes betreffend den Frauenförderungsplan des Rechnungshofes 2018/2019
96. Kundmachung der Präsidentin des Rechnungshofes betreffend den Frauenförderungsplan des Rechnungshofes 2018/2019
Inhaltsverzeichnis
Frauenförderungsplan des Rechnungshofes | |
Präambel | |
1. AbschnittDarstellung des Ist-Zustandes (Stichtag 31. Dezember 2017) | |
§ 1. | Darstellung der Bediensteten gegliedert nach Geschlecht sowie Verwendungs- und Funktionsgruppen: Gegenüberstellung der weiblichen und männlichen Beschäftigten im Rechnungshof |
§ 2. | Darstellung der Frauenquote |
§ 3. | Verwendung im Prüfungsdienst |
§ 4. | Darstellung der Funktionen im Rechnungshof unter Berücksichtigung des Frauenanteils |
§ 5. | Aus- und Weiterbildung |
§ 6. | Bewerbungen |
§ 7. | Arbeitszeitregelung |
§ 8. | Unterrepräsentation |
§ 9. | Kommissionen und Arbeitsgruppen |
2. Abschnitt | |
Darstellung des Soll-Zustandes (längerfristig) zur Beseitigung der Unterrepräsentation von Frauen | |
§ 10. | |
3. AbschnittFluktuation, Prognose bis einschließlich 2023 und verbindliche Vorgaben | |
§ 11. | Fluktuation und Prognose |
§ 12. | Zielvorgaben des Rechnungshofes zur Erhöhung des Frauenanteils in bestimmten Funktionen bis 31. Dezember 2019 gemäß § 11a Abs. 3 B-GlBG |
4. AbschnittBesondere verbindliche Förderungsmaßnahmen für Frauen gemäß § 11a Abs. 3 B-GlBG | |
§ 13. | Organisation |
§ 14. | Aufnahme und beruflicher Aufstieg |
§ 15. | Aus- und Fortbildung |
§ 16. | Wiedereinstieg für karenzierte Bedienstete |
§ 17. | Unterstützung der Gleichbehandlungsbeauftragten |
§ 18. | Sprachliche Gleichbehandlung |
Frauenförderungsplan des Rechnungshofes
Gemäß § 11a Abs. 1 des Bundes-Gleichbehandlungsgesetzes (B-GlBG), BGBl. Nr. 100/1993, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 65/2015, wird verlautbart:
Präambel
Der Rechnungshof bekennt sich zum Grundsatz der Gleichwertigkeit und Gleichstellung der Geschlechter, zu den Anliegen der Frauenförderung und zur Schaffung von positiven und Karriere fördernden Bedingungen für Frauen und sorgt für die Chancengleichheit der Geschlechter. An der Zielerreichung der Gleichstellung der Geschlechter haben alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Rechnungshofes gemeinsam mitzuwirken.
Maßnahmen zur Frauenförderung finden im Rechnungshof in der Personalplanung und in der Organisationsentwicklung ihren adäquaten Niederschlag. Der Rechnungshof strebt eine Ausgewogenheit der Geschlechterverteilung, insbesondere in den Leitungsfunktionen, an. Jeder Form von diskriminierendem Vorgehen oder Verhalten gegenüber Frauen ist entgegenzutreten. Diese Maßnahmen sind insbesondere von allen Personen in leitenden Funktionen im Rechnungshof mitzutragen.
Dem Frauenförderungsplan 2018/2019 liegt die in § 11 Abs. 2 B-GlBG geregelte Frauenquote von 50 % zugrunde.
Der Rechnungshof weist im Jahr 2017 bei 309 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern insgesamt eine Frauenquote von 47,6 % auf. Im Prüfpersonal, das sich aus Personen in der Verwendungsgruppe A1 und A2 zusammensetzt, ist der %-Anteil der Frauen seit dem Frauenförderungsplan 1994/1995 auf weit mehr als das Dreifache angestiegen (von 11,5 % auf 41,7 %).
1. Abschnitt
Darstellung des Ist-Zustandes (Stichtag 31. Dezember 2017) Darstellung der Bediensteten gegliedert nach Geschlecht sowie Verwendungs? und Funktionsgruppen: Gegenüberstellung der weiblichen und männlichen Beschäftigten im Rechnungshof
§ 1. Der Frauen- und Männeranteil in den Verwendungsgruppen A1 bis A7 stellt sich wie folgt dar:
Verwendungs- gruppe | Frauen | Männer | gesamt | ||
Anzahl | in % | Anzahl | in % | Anzahl | |
A1 | 96 | 41,9 | 133 | 58,1 | 229 |
A2 | 11 | 44,0 | 14 | 56,0 | 25 |
A3 | 35 | 83,3 | 7 | 16,7 | 42 |
A4 | 2 | 100,0 | 0 | 0,0 | 2 |
A5 | 1 | 33,3 | 2 | 66,7 | 3 |
A6 | 0 | 0,0 | 1 | 100,0 | 1 |
A7 | 2 | 28,6 | 5 | 71,4 | 7 |
gesamt | 147 | 47,6 | 162 | 52,4 | 309 |
Darstellung der Frauenquote
§ 2. Die Frauenquote liegt zum Stichtag 31. Dezember 2017 bei 47,6 %, was gegenüber 2015 (47,0 %) eine leichte Steigerung bedeutet.
Wie aus der Gegenüberstellung in § 1 ersichtlich, liegt in der Verwendungsgruppe A1 die Frauenquote unter 50 %. Mit 41,9 % zum Stichtag 31. Dezember 2017 kann jedoch an die Steigerungen aus den Vorjahren angeschlossen werden; im Frauenförderungsplan 2016/2017 waren es noch 39,6 %. In der Verwendungsgruppe A2 sank der Anteil von 51,9 % auf 44,0 %. |
Verwendung im Prüfungsdienst
§ 3. Die Kernaufgaben des Rechnungshofes sind die Prüfung und darauf aufbauend die Beratung. Daher wird im Folgenden der Anteil der Frauen im Prüfungsdienst gesondert dargestellt.
Von 309 im Rechnungshof beschäftigten Bediensteten sind 252 im Prüfungsdienst tätig; 105 Prüferinnen (41,7 %) stehen 147 Prüfern (58,3 %) gegenüber (Frauenförderungsplan 2016/2017: 40,7 % bzw. 59,3 %). |
Die nachstehende Übersicht zeigt die Entwicklung der Frauenquote im Prüfungsdienst, wobei insbesondere auf die stete Erhöhung des Frauenanteils und darauf hinzuweisen ist, dass sich die Frauenquote im Prüfungsdienst seit der Vorlage des Frauenförderungsplans 1996/1997 nahezu verdreifacht hat. |
Frauenförderungs-plan | Prüferinnen | Prüfer | gesamt | ||
Anzahl | in % | Anzahl | in % | Anzahl | |
1996/1997 | 35 | 14,7 | 203 | 85,3 | 238 |
1998/1999 | 46 | 19,0 | 196 | 81,0 | 242 |
2000/2001 | 53 | 21,5 | 194 | 78,5 | 247 |
2002/2003 | 59 | 24,0 | 187 | 76,0 | 246 |
2004/2005 | 62 | 26,3 | 174 | 73,7 | 236 |
2006/2007 | 72 | 30,0 | 168 | 70,0 | 240 |
2008/2009 | 73 | 31,1 | 162 | 68,9 | 235 |
2010/2011 | 80 | 32,9 | 163 | 67,1 | 243 |
2012/2013 | 86 | 34,1 | 1 |
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