Kundmachung der Präsidentin des Rechnungshofes betreffend den Frauenförderungsplan des Rechnungshofes 2018/2019

96. Kundmachung der Präsidentin des Rechnungshofes betreffend den Frauenförderungsplan des Rechnungshofes 2018/2019

Inhaltsverzeichnis

Frauenförderungsplan des Rechnungshofes
Präambel
1. AbschnittDarstellung des Ist-Zustandes (Stichtag 31. Dezember 2017)
§ 1. Darstellung der Bediensteten gegliedert nach Geschlecht sowie Verwendungs- und Funktionsgruppen: Gegenüberstellung der weiblichen und männlichen Beschäftigten im Rechnungshof
§ 2. Darstellung der Frauenquote
§ 3. Verwendung im Prüfungsdienst
§ 4. Darstellung der Funktionen im Rechnungshof unter Berücksichtigung des Frauenanteils
§ 5. Aus- und Weiterbildung
§ 6. Bewerbungen
§ 7. Arbeitszeitregelung
§ 8. Unterrepräsentation
§ 9. Kommissionen und Arbeitsgruppen
2. Abschnitt
Darstellung des Soll-Zustandes (längerfristig) zur Beseitigung der Unterrepräsentation von Frauen
§ 10.
3. AbschnittFluktuation, Prognose bis einschließlich 2023 und verbindliche Vorgaben
§ 11. Fluktuation und Prognose
§ 12. Zielvorgaben des Rechnungshofes zur Erhöhung des Frauenanteils in bestimmten Funktionen bis 31. Dezember 2019 gemäß § 11a Abs. 3 B-GlBG
4. AbschnittBesondere verbindliche Förderungsmaßnahmen für Frauen gemäß § 11a Abs. 3 B-GlBG
§ 13. Organisation
§ 14. Aufnahme und beruflicher Aufstieg
§ 15. Aus- und Fortbildung
§ 16. Wiedereinstieg für karenzierte Bedienstete
§ 17. Unterstützung der Gleichbehandlungsbeauftragten
§ 18. Sprachliche Gleichbehandlung

Frauenförderungsplan des Rechnungshofes

Gemäß § 11a Abs. 1 des Bundes-Gleichbehandlungsgesetzes (B-GlBG), BGBl. Nr. 100/1993, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 65/2015, wird verlautbart:

Präambel

Der Rechnungshof bekennt sich zum Grundsatz der Gleichwertigkeit und Gleichstellung der Geschlechter, zu den Anliegen der Frauenförderung und zur Schaffung von positiven und Karriere fördernden Bedingungen für Frauen und sorgt für die Chancengleichheit der Geschlechter. An der Zielerreichung der Gleichstellung der Geschlechter haben alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Rechnungshofes gemeinsam mitzuwirken.

Maßnahmen zur Frauenförderung finden im Rechnungshof in der Personalplanung und in der Organisationsentwicklung ihren adäquaten Niederschlag. Der Rechnungshof strebt eine Ausgewogenheit der Geschlechterverteilung, insbesondere in den Leitungsfunktionen, an. Jeder Form von diskriminierendem Vorgehen oder Verhalten gegenüber Frauen ist entgegenzutreten. Diese Maßnahmen sind insbesondere von allen Personen in leitenden Funktionen im Rechnungshof mitzutragen.

Dem Frauenförderungsplan 2018/2019 liegt die in § 11 Abs. 2 B-GlBG geregelte Frauenquote von 50 % zugrunde.

Der Rechnungshof weist im Jahr 2017 bei 309 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern insgesamt eine Frauenquote von 47,6 % auf. Im Prüfpersonal, das sich aus Personen in der Verwendungsgruppe A1 und A2 zusammensetzt, ist der %-Anteil der Frauen seit dem Frauenförderungsplan 1994/1995 auf weit mehr als das Dreifache angestiegen (von 11,5 % auf 41,7 %).

1. Abschnitt

Darstellung des Ist-Zustandes (Stichtag 31. Dezember 2017) Darstellung der Bediensteten gegliedert nach Geschlecht sowie Verwendungs? und Funktionsgruppen: Gegenüberstellung der weiblichen und männlichen Beschäftigten im Rechnungshof

§ 1. Der Frauen- und Männeranteil in den Verwendungsgruppen A1 bis A7 stellt sich wie folgt dar:

Verwendungs- gruppe Frauen Männer gesamt
Anzahl in % Anzahl in % Anzahl
A1 96 41,9 133 58,1 229
A2 11 44,0 14 56,0 25
A3 35 83,3 7 16,7 42
A4 2 100,0 0 0,0 2
A5 1 33,3 2 66,7 3
A6 0 0,0 1 100,0 1
A7 2 28,6 5 71,4 7
gesamt 147 47,6 162 52,4 309

Darstellung der Frauenquote

§ 2. Die Frauenquote liegt zum Stichtag 31. Dezember 2017 bei 47,6 %, was gegenüber 2015 (47,0 %) eine leichte Steigerung bedeutet.

Wie aus der Gegenüberstellung in § 1 ersichtlich, liegt in der Verwendungsgruppe A1 die Frauenquote unter 50 %. Mit 41,9 % zum Stichtag 31. Dezember 2017 kann jedoch an die Steigerungen aus den Vorjahren angeschlossen werden; im Frauenförderungsplan 2016/2017 waren es noch 39,6 %. In der Verwendungsgruppe A2 sank der Anteil von 51,9 % auf 44,0 %.

Verwendung im Prüfungsdienst

§ 3. Die Kernaufgaben des Rechnungshofes sind die Prüfung und darauf aufbauend die Beratung. Daher wird im Folgenden der Anteil der Frauen im Prüfungsdienst gesondert dargestellt.

Von 309 im Rechnungshof beschäftigten Bediensteten sind 252 im Prüfungsdienst tätig; 105 Prüferinnen (41,7 %) stehen 147 Prüfern (58,3 %) gegenüber (Frauenförderungsplan 2016/2017: 40,7 % bzw. 59,3 %).
Die nachstehende Übersicht zeigt die Entwicklung der Frauenquote im Prüfungsdienst, wobei insbesondere auf die stete Erhöhung des Frauenanteils und darauf hinzuweisen ist, dass sich die Frauenquote im Prüfungsdienst seit der Vorlage des Frauenförderungsplans 1996/1997 nahezu verdreifacht hat.

Frauenförderungs-plan Prüferinnen Prüfer gesamt
Anzahl in % Anzahl in % Anzahl
1996/1997 35 14,7 203 85,3 238
1998/1999 46 19,0 196 81,0 242
2000/2001 53 21,5 194 78,5 247
2002/2003 59 24,0 187 76,0 246
2004/2005 62 26,3 174 73,7 236
2006/2007 72 30,0 168 70,0 240
2008/2009 73 31,1 162 68,9 235
2010/2011 80 32,9 163 67,1 243
2012/2013 86 34,1 1
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