Bekanntmachung der Bundesministerin für Bildung und Frauen betreffend den Lehrplan für den Katholischen Religionsunterricht an Volksschulen

71. Bekanntmachung der Bundesministerin für Bildung und Frauen betreffend den Lehrplan für den Katholischen Religionsunterricht an Volksschulen

Auf Grund des § 2 Abs. 2 des Religionsunterrichtsgesetzes, BGBl. Nr. 190/1949, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 36/2012, wird bekannt gemacht:

Die Bekanntmachung des Lehrplans für den Katholischen Religionsunterricht an Volksschulen in der Verordnung des Bundesministers für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten, mit welcher die Lehrpläne der Volksschule und der Sonderschule erlassen werden, BGBl. Nr. 134/1963, zuletzt geändert durch die Verordnung BGBl. II Nr. 303/2012, wird wie folgt geändert:

Der in der Anlage dieser Bekanntmachung wiedergegebene Lehrplan für den Katholischen Religionsunterricht an Volksschulen wurde von der Katholischen Kirche erlassen und tritt mit Wirksamkeit hinsichtlich der Vorschulstufe und der 1. Klasse vom 1. September 2014, hinsichtlich der 2. Klasse vom 1. September 2015, hinsichtlich der 3...

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