Verordnung des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz, mit der die Verordnung über das Verbot der Verwendung von bestimmten Weichmachern (Phthalaten) in Babyartikeln (PhthalatV) und die Verordnung, mit der das In-Verkehr-Bringen DMF-haltiger Produkte untersagt wird (DMF-Verordnung), aufgehoben werden

16. Verordnung des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz, mit der die Verordnung über das Verbot der Verwendung von bestimmten Weichmachern (Phthalaten) in Babyartikeln (PhthalatV) und die Verordnung, mit der das In-Verkehr-Bringen DMF-haltiger Produkte untersagt wird (DMF-Verordnung), aufgehoben werden

Auf Grund des § 11 des Produktsicherheitsgesetzes 2004, BGBl. I Nr. 16/2005, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 71/2013, wird verordnet:

§ 1. Die Verordnung der Bundesministerin für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz über das Verbot der Verwendung von bestimmten Weichmachern (Phthalaten) in Babyartikeln (PhthalatV), BGBl. II Nr. 418/2006, wird aufgehoben.

§ 2. Die Verordnung des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz, mit der das In-Verkehr-Bringen DMF-haltiger Produkte untersagt wird (DMF-Verordnung), BGBl. II Nr. 124/2009, wird aufgehoben.

Hundstorfer

BGBl. II Nr. 16/2014

Bundeskanzleramt - Rechtsinformationssystem

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