Verordnung der Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Forschung, mit der die Verordnung über die Aufnahms- und Eignungsprüfungen geändert wird

257. Verordnung der Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Forschung, mit der die Verordnung über die Aufnahms- und Eignungsprüfungen geändert wird

Auf Grund der §§ 6 bis 8 des Schulunterrichtsgesetzes, BGBl. Nr. 472/1986, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 86/2019, wird verordnet:

Die Verordnung des Bundesministers für Unterricht, Kunst und Sport über die Aufnahms- und Eignungsprüfungen, BGBl. Nr. 291/1975, zuletzt geändert durch die Verordnung BGBl. II Nr. 114/2017, wird wie folgt geändert:

1. Die Überschrift des 2. Abschnitts lautet:

?Eignungsprüfung an den Bildungsanstalten für Elementarpädagogik, an den Bildungsanstalten für Sozialpädagogik (einschließlich der Kollegs) und an den Fachschulen für pädagogische Assistenzberufe?

2. § 4 lautet:

?§ 4. Die Eignungsprüfung an den Bildungsanstalten für Elementarpädagogik, den Bildungsanstalten für Sozialpädagogik, den Kollegs für Elementarpädagogik, den Kollegs für Sozialpädagogik sowie den Fachschulen für pädagogische Assistenzberufe hat eine praktische Prüfung zu...

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