Verordnung der Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz, mit der die Ausländerbeschäftigungsverordnung geändert wird

263. Verordnung der Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz, mit der die Ausländerbeschäftigungsverordnung geändert wird

Auf Grund des § 1 Abs. 4 des Ausländerbeschäftigungsgesetzes ? AuslBG, BGBl. Nr. 218/1975, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 25/2019, wird verordnet:

Die Ausländerbeschäftigungsverordnung ? AuslBVO, BGBl. Nr. 609/1990, zuletzt geändert durch die Verordnung BGBl. II Nr. 79/2018, wird wie folgt geändert:

1. Im § 1 Z 2 wird die Wortfolge ?und an der Amadeus International School Vienna? durch die Wortfolge samt Satzzeichen ? , an der Amadeus International School Vienna, an der Japanischen Internationalen Schule in Wien und an der International School Carinthia? ersetzt.

2. Im § 1 Z 12 wird die Wortfolge ?und des FES Regionalbüros für Zusammenarbeit und Frieden in Europa? durch die Wortfolge samt Satzzeichen ? , des FES Regionalbüros für Zusammenarbeit und Frieden in Europa, der Frauen ohne Grenzen ? Women without Borders / SAVE ? Sisters Against Violent Extremism, gemeinnütziger Verein, des Multilateralen Dialogs KAS, der The Global Initiative ? Verein gegen transnationale organisierte...

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