Verordnung des Bundesministers für Gesundheit, mit der die Psychotropenverordnung geändert wird

486. Verordnung des Bundesministers für Gesundheit, mit der die Psychotropenverordnung geändert wird

Auf Grund des § 10 Abs. 1 Z 2 des Suchtmittelgesetzes (SMG), BGBl. I Nr. 112/1997, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 143/2008 und die Bundesministeriengesetz-Novelle 2009, BGBl. I Nr. 3/2009, wird verordnet:

Die Psychotropenverordnung (PV), BGBl. II Nr. 375/1997, zuletzt geändert durch die Verordnung BGBl. II Nr. 481/2008, wird wie folgt geändert:

1. In den §§ 2 Abs. 1, 7 Abs. 2 und 7 Abs. 2a werden die Worte ?der Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend? durch die Worte ?des Bundesministers für Gesundheit? ersetzt.

2. In den §§ 2 Abs. 4 Einleitungssatz, 4, 6 Abs. 5, 9 Abs. 3, 11 Abs. 2, 12 Abs. 2, 13 Abs. 2, 3, 5 und 6, 14 Abs. 3, 5, 7 und 8 sowie 16 Abs. 2 werden die Worte ?Bundesministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales? durch die Worte ?Bundesministerium für Gesundheit? ersetzt.

3. § 2 Abs. 4 Z 2a lautet:

?2a. bei Anträgen gemäß Abs. 2 den Nachweis einer gültigen Bewilligung gemäß § 63 Abs. 1 des Arzneimittelgesetzes (BGBl. Nr. 185/1983), sofern Arzneimittel hergestellt, kontrolliert oder in Verkehr gebracht werden;?

4. In den §§ 6 Abs. 1 sowie 7 Abs. 1 und 3 werden die Worte ?des Bundesministers für Arbeit, Gesundheit und Soziales? durch die Worte ?des Bundesminister für Gesundheit? ersetzt.

5. § 2 Abs. 6 Z 3 lautet:

?3. Tatsachen vorliegen, aus denen sich begründete Bedenken ergeben, dass der Verantwortliche seine Aufgabe nicht uneingeschränkt erfüllen kann, oder?

6. In den §§ 8 Abs. 3 und 14 Abs. 4 werden die Worte ?Bundesminister für Arbeit, Gesundheit und Soziales? durch die Worte ?Bundesminister für Gesundheit...

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