Verordnung des Bundesministers für Landesverteidigung und Sport, mit der die Flexibilisierungsverordnung Heeresdruckerei geändert wird

404. Verordnung des Bundesministers für Landesverteidigung und Sport, mit der die Flexibilisierungsverordnung Heeresdruckerei geändert wird

Auf Grund der §§ 17a und 17b des Bundeshaushaltsgesetzes (BHG), BGBl. Nr. 213/1986, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 78/2009, wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen verordnet:

Die Flexibilisierungsverordnung Heeresdruckerei, BGBl. II Nr. 446/2006, wird wie folgt geändert:

1. Im Titel sowie in den §§ 7 und 11 wird die Behördenbezeichnung ?Bundesminister für Landesverteidigung? in der jeweiligen grammatikalischen Form durch die Behördenbezeichnung ?Bundesminister für Landesverteidigung und Sport? in der jeweils richtigen grammatikalischen Form ersetzt.

2. In der Promulgationsklausel wird die Zitierung ?das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 89/2006? durch die Zitierung ?das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 78/2009? ersetzt.

3. § 2 lautet:

?§ 2. Der Projektzeitraum beginnt mit 1. Jänner 2007 und endet mit Ablauf des 31. Dezember 2012.?

4. § 9 erster Satz lautet:

?Beim Bundesminister für Landesverteidigung und Sport wurde mit Verordnung BGBl. II Nr. 441/2005, in der Fassung BGBl. II Nr. 477/2008, ein Controlling-Beirat eingerichtet.?

5. Im § 12 erhält der bisherige Text die Absatzbezeichnung ?(1)? und wird folgender Abs. 2 angefügt:

?(2) § 2 und das Projektprogramm in der Anlage, jeweils in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 404/2009, treten mit 1. Jänner 2010 in Kraft.?

6. Das Projektprogramm wird durch das in der Anlage beigeschlossene Projektprogramm ersetzt.

Darabos

BGBl. II Nr. 404/2009

Bundeskanzleramt - Rechtsinformationssystem

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