Verordnung des Bundesministers für Wissenschaft und Forschung, mit der der Bundesrechenzentrum GmbH die Durchführung der elektronischen Wahlen (E-Voting) bei den Hochschülerinnen- und Hochschülerschaftswahlen 2009 übertragen wird

38. Verordnung des Bundesministers für Wissenschaft und Forschung, mit der der Bundesrechenzentrum GmbH die Durchführung der elektronischen Wahlen (E-Voting) bei den Hochschülerinnen- und Hochschülerschaftswahlen 2009 übertragen wird

Auf Grund des § 2 Abs. 6 des Bundesgesetzes über die Bundesrechenzentrum GmbH (BRZ GmbH), BGBl. Nr. 757/1996, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 71/2003, wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen verordnet:

Die Bundesrechenzentrum GmbH wird mit der Durchführung der elektronischen Wahlen (E-Voting) bei den Hochschülerinnen- und Hochschülerschaftswahlen 2009 im Sinne des § 34 Abs. 4 des Bundesgesetzes über die Vertretung der Studierenden...

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