Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit, der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie, der Bundesministerin für Justiz und des Bundeskanzlers, mit der die Verordnung über die Erstellung von Indizes der Preisentwicklung in der Wirtschaft geändert wird

36. Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit, der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie, der Bundesministerin für Justiz und des Bundeskanzlers, mit der die Verordnung über die Erstellung von Indizes der Preisentwicklung in der Wirtschaft geändert wird

Auf Grund der §§ 4 bis 10, 19 und 30 des Bundesstatistikgesetzes 2000, BGBl. I Nr. 163/1999, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 92/2007, wird verordnet:

Die Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit, des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie und der Bundesministerin für Justiz über die Erstellung von Indizes der Preisentwicklung in der Wirtschaft, BGBl. II Nr. 147/2007, wird wie folgt geändert:

1. Der Titel der Verordnung lautet:

"Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit, der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie, der Bundesministerin für Justiz und des Bundeskanzlers über die Erstellung von Indizes der Preisentwicklung in der Wirtschaft"

2. Im § 2 Z 1 lit. a entfällt der Ausdruck "- CODE 1010113000 bis 4199000000,".

3. Im § 2 Z 1 lit. b und Z 2 sowie im § 15 Abs. 2 Z 1, 5 und 6 wird jeweils der Ausdruck "ÖCPA 2002" durch den Ausdruck "ÖCPA 2008" ersetzt.

4. Im § 4 Abs. 3 sowie § 15 Abs. 2 Z 6 und 7 wird jeweils der Ausdruck "ÖNACE 2003" durch den Ausdruck "ÖNACE 2008" ersetzt.

5. Im § 2 werden in Z 1 lit. b die Wortfolge "Abschnitte C bis E" durch die Wortfolge "Abschnitte B bis E" und in Z 2 die Wortfolge "Abschnitte I bis K" durch die Wortfolge "Abschnitte H bis N" ersetzt.

6. § 4 Abs. 2 lautet:

"(2) Tätigkeiten im Sinne des Abs. 1 sind jene, die nachstehenden Gliederungsebenen der nach § 4 Abs. 5 des Bundesstatistikgesetzes 2000 in der Bundesanstalt aufgelegten und unter der Internetadresse www.statistik.at veröffentlichten Systematik der Wirtschaftstätigkeiten - ÖNACE 2008 zuzuordnen sind:

1. Abteilung 05 bis 09 (Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden), ausgenommen der "NE-Metallerzbergbau";
2. Abteilungen 10 bis 33 (Herstellung von Waren), ausgenommen die "Aufbereitung von Kernbrennstoffen", die "Herstellung von Waffen und Munition", der "Schiff- und Bootsbau" sowie der "Luft- und Raumfahrzeugbau", die "Herstellung von militärischen Kampffahrzeugen";
3. Abteilungen 35 und 36 (Energie- und Wasserversorgung);
4. Abteilungen 41 bis 43 (Bau);
5. Abteilungen 45 (Handel mit Kraftfahrzeugen, Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen) und 46 (Großhandel ohne Handel
...

Um weiterzulesen

FORDERN SIE IHR PROBEABO AN

VLEX uses login cookies to provide you with a better browsing experience. If you click on 'Accept' or continue browsing this site we consider that you accept our cookie policy. ACCEPT