Beschlüsse II/14 und III/7 zur Änderung des Übereinkommens über die Umweltverträglichkeitsprüfung im grenzüberschreitenden Rahmen

241.

Der Nationalrat hat beschlossen:

Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages wird genehmigt.

Beschlüsse II/14 und III/7 zur Änderung des Übereinkommens über die Umweltverträglichkeitsprüfung im grenzüberschreitenden Rahmen

[Änderung gemäß Beschluss II/14 in deutschsprachiger Übersetzung siehe Anlagen]

[Änderung gemäß Beschluss III/7 in deutschsprachiger Übersetzung siehe Anlagen]

[Änderung gemäß Beschluss II/14 in englischer Sprachfassung siehe Anlagen]

[Änderung gemäß Beschluss III/7 in englischer Sprachfassung siehe Anlagen]

[Änderung gemäß Beschluss II/14 in französischer Sprachfassung siehe Anlagen]

[Änderung gemäß Beschluss III/7 in französischer Sprachfassung siehe Anlagen]

[Änderung gemäß Beschluss II/14 in russischer Sprachfassung siehe Anlagen]

[Änderung gemäß Beschluss III/7 in russischer Sprachfassung siehe Anlagen]

Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 14. September 2006 beim Generalsekretär der Vereinten Nationen hinterlegt; die Änderung des Übereinkommens gemäß Beschluss II/14 vom 27. Februar 2001 ist nach Art. 14 Abs. 4 des Übereinkommens über die Umweltverträglichkeitsprüfung im grenzüberschreitenden Rahmen (BGBl. III Nr. 201/1997) mit 26. August 2014 in Kraft getreten.

Nach Mitteilung des...

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