Übereinkommen über das Europäische Forstinstitut; Annahme der spanischen Sprachfassung

225.

Der Nationalrat hat beschlossen:

Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages wird gemäß Art. 50 Abs. 1 Z 1 B-VG genehmigt.

Übereinkommen über das Europäische Forstinstitut1; Annahme der spanischen Sprachfassung

[Übereinkommen in spanischer Sprachfassung, siehe Anlagen]

Nach Mitteilung des finnischen Außenministeriums vom 10. Juli 2013 wurde die Authentifizierung der spanischen Sprachfassung von allen Vertragsparteien des Übereinkommens über das Europäische Forstinstitut angenommen.

Faymann

1 Kundgemacht in BGBl. III Nr. 1/2006 idF BGBl. III Nr. 133/2012.

BGBl. III Nr. 225/2013

Bundeskanzleramt - Rechtsinformationssystem

Um weiterzulesen

FORDERN SIE IHR PROBEABO AN

VLEX uses login cookies to provide you with a better browsing experience. If you click on 'Accept' or continue browsing this site we consider that you accept our cookie policy. ACCEPT