Verwaltungsvereinbarung zur Durchführung des Abkommens zwischen der Republik Österreich und der Republik Korea im Bereich der sozialen Sicherheit

BUNDESGESETZBLATT

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

Jahrgang 2010 Ausgegeben am 25. August 2010 Teil III

96. Verwaltungsvereinbarung zur Durchführung des Abkommens zwischen der Republik Österreich und der Republik Korea im Bereich der sozialen Sicherheit

96.

Verwaltungsvereinbarung zur Durchführung des Abkommens zwischen der Republik Österreich und der Republik Korea im Bereich der sozialen Sicherheit1

[Durchführungsvereinbarung in deutscher Sprache siehe Anlagen]

[Durchführungsvereinbarung in englischer Sprache siehe Anlagen]

[Durchführungsvereinbarung in koreanischer Sprache siehe Anlagen]

Die Vereinbarung tritt gemäß ihrem Art. 8 am 1. Oktober 2010 in Kraft.

Faymann

1 Kundgemacht in BGBl. III Nr. 83/2010.

BGBl. III Nr. 96/2010

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