August 25, 2010
Teil II
- Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft, Familie und Jugend über die Akkreditierung der Quality Austria - Trainings-, Zertifizierungs- und Begutachtungs GmbH (Quality Austria ) zur Zertifizierung von Produkten
- Verordnung des Bundesministers für Finanzen über die Durchführung des Bundeshaushaltsgesetzes (Bundeshaushaltsverordnung 2013 - BHV 2013)
- Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft, Familie und Jugend, mit der die Verordnung über Standes- und Ausübungsregeln für Immobilienmakler geändert wird
Kundmachung (K)
Verordnung (V)
Teil III
- Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich des Rahmenübereinkommens der WHO zur Eindämmung des Tabakgebrauchs
- Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich des Übereinkommens über die Leichenbeförderung
- Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich des Übereinkommens der Vereinten Nationen zur Bekämpfung der Wüstenbildung in den von Dürre und/oder Wüstenbildung schwer betroffenen Ländern, insbesondere in Afrika
- Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich des Europäischen Übereinkommens über die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen über das Sorgerecht für Kinder und die Wiederherstellung des Sorgerechts
- Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich des Rotterdamer Übereinkommens über das Verfahren der vorherigen Zustimmung nach Inkenntnissetzung für bestimmte gefährliche Chemikalien sowie Pestizide im internationalen Handel
- Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich des Übereinkommens über das Europäische Forstinstitut
- Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich der Multilateralen Vereinbarung M208 nach Abschnitt 1.5.1 des ADR über zusätzliche Ausrüstungsteile für die Durchführung von Notfallmaßnahmen bei der Beförderung von Gasen
- Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich des Übereinkommens von Aarhus über den Zugang zu Informationen, die Öffentlichkeitsbeteiligung an Entscheidungsverfahren und den Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten
- Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich des Zusatzprotokolls zum Abkommen über Zollerleichterungen im Reiseverkehr betreffend die Einfuhr von Werbeschriften und Werbematerial für den Fremdenverkehr
- Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich des Zollabkommens über die vorübergehende Einfuhr privater Straßenfahrzeuge
- Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich des Abkommens über Zollerleichterungen im Reiseverkehr
- Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich der Multilateralen Vereinbarung M213 gemäß Abschnitt 1.5.1 des ADR betreffend die Beförderung von UN 1057 Feuerzeugen und UN 1057 Nachfüllpatronen für Feuerzeuge
- Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich des Zollabkommens über die vorübergehende Einfuhr privater Straßenfahrzeuge
- Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich des Zollabkommens über die vorübergehende Einfuhr gewerblicher Straßenfahrzeuge
- Protokoll zwischen der Republik Österreich und der Organisation der erdölexportierenden Länder zur Änderung des Abkommens zwischen der Republik Österreich und der Organisation der erdölexportierenden Länder über den Amtssitz der Organisation der erdölexportierenden Länder
- Verwaltungsvereinbarung zur Durchführung des Abkommens zwischen der Republik Österreich und der Republik Korea im Bereich der sozialen Sicherheit
- Vertrag zwischen dem Bundesministerium für Europäische und Internationale Angelegenheiten der Republik Österreich und dem Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten von Bosnien und Herzegowina über Entwicklungszusammenarbeit
- Multilaterale Vereinbarung M222 gemäß Abschnitt 1.5.1 ADR über die Beförderung bestimmter Abfälle, die gefährliche Güter enthalten
- Multilaterale Sondervereinbarung RID 2/2009 gemäß Abschnitt 1.5.1 des RID und Artikel 6 Absatz 12 der Richtlinie 96/49/EG betreffend die Anwendung der Abweichung des Absatzes 1.1.4.2.1 auf die Beförderung von Stoffen der Klasse 9, die nicht dem IMDG-Code oder den Technischen Anweisungen der ICAO unterliegen, in einer Transportkette, die eine See- oder Luftbeförderung einschließt
- Protokoll von 2005 zum Übereinkommen zur Bekämpfung widerrechtlicher Handlungen gegen die Sicherheit der Seeschifffahrt
- Abkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und dem Europäischen Zentrum für mittelfristige Wettervorhersage über die Befreiung von der staatlichen Einkommensteuer für ehemalige Mitglieder des Personals des Europäischen Zentrums für mittelfristige Wettervorhersage
- Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich vertreten durch den Bundesminister für Finanzen und der Regierung der Republik Kap Verde vertreten durch den Minister für Finanzen über die finanzielle Kooperation
- Multilaterale Vereinbarung RID 3/2010 gemäß Abschnitt 1.5.1 RID über die Beförderung bestimmter Abfälle, die gefährliche Güter enthalten
- Protokoll von 2005 zum Protokoll zur Bekämpfung widerrechtlicher Handlungen gegen die Sicherheit fester Plattformen, die sich auf dem Festlandsockel befinden
- Übereinkommen über Streumunition
- Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Republik Korea über soziale Sicherheit
- Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung Montenegros über wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit
- Fakultativprotokoll zum Übereinkommen über die Sicherheit von Personal der Vereinten Nationen und beigeordnetem Personal
Kundmachung (K)
Sonstiges (insbesondere Staatsverträge)