Multilaterale Vereinbarung RID 3/2010 gemäß Abschnitt 1.5.1 RID über die Beförderung bestimmter Abfälle, die gefährliche Güter enthalten

BUNDESGESETZBLATT

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

Jahrgang 2010 Ausgegeben am 25. August 2010 Teil III

90. Multilaterale Vereinbarung RID 3/2010 gemäß Abschnitt 1.5.1 RID über die Beförderung bestimmter Abfälle, die gefährliche Güter enthalten

90. Multilaterale Vereinbarung RID 3/2010 gemäß Abschnitt 1.5.1 RID über die Beförderung bestimmter Abfälle, die gefährliche Güter enthalten

[Vereinbarungstext in deutscher Sprache siehe Anlagen]

[Vereinbarungstext in englischer Sprache siehe Anlagen]

Die Vereinbarung wurde von Österreich am 19. Juli 2010 und von Liechtenstein am 23. Juli 2010 unterzeichnet; die Vereinbarung tritt somit am 2. August 2010 in Kraft.

Faymann

BGBl. III...

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