Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich des Zollabkommens über die vorübergehende Einfuhr gewerblicher Straßenfahrzeuge

73. Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich des Zollabkommens über die vorübergehende Einfuhr gewerblicher Straßenfahrzeuge

Nach Mitteilungen des Generalsekretärs der Vereinten Nationen haben folgende weitere Staaten ihre Beitrittsurkunden zum Zollabkommen über die vorübergehende Einfuhr gewerblicher Straßenfahrzeuge (BGBl. Nr. 20/1958 idF BGBl. III Nr. 189/1999, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 190/1999) hinterlegt:

Staaten: Datum der Hinterlegung der Beitrittsurkunde:
Aserbaidschan 8. Mai 2000
Litauen 3. Jänner 2003
Saudi-Arabien 23. Jänner 2003
Türkei 10. Mai 2005

Weiters haben nachstehende Staaten Kontinuitätserklärungen zum Zollabkommen abgegeben:

Staaten: mit Wirksamkeit vom:
die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien 17. November
...

Um weiterzulesen

FORDERN SIE IHR PROBEABO AN

VLEX uses login cookies to provide you with a better browsing experience. If you click on 'Accept' or continue browsing this site we consider that you accept our cookie policy. ACCEPT