Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich des Zusatzprotokolls zum Abkommen über Zollerleichterungen im Reiseverkehr betreffend die Einfuhr von Werbeschriften und Werbematerial für den Fremdenverkehr

71. Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich des Zusatzprotokolls zum Abkommen über Zollerleichterungen im Reiseverkehr betreffend die Einfuhr von Werbeschriften und Werbematerial für den Fremdenverkehr

Nach Mitteilungen des Generalsekretärs der Vereinten Nationen haben folgende weitere Staaten ihre Beitrittsurkunden zum Zusatzprotokoll zum Abkommen über Zollerleichterungen im Reiseverkehr betreffend die Einfuhr von Werbeschriften und Werbematerial für den Fremdenverkehr (BGBl. Nr. 131/1956, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 4/2000) hinterlegt:

Staaten: Datum der Hinterlegung der Beitrittsurkunde:
Albanien 9. August 2010
Liberia 16. September 2006
Litauen 1. Dezember 2006

Weiters haben nachstehende Staaten Kontinuitätserklärungen zum Abkommen abgegeben:

Staaten: mit Wirksamkeit vom:
Montenegro 3. Juni 2006
Serbien 27. April 1992

Auf...

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