Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Republik Korea über soziale Sicherheit

83.

Der Nationalrat hat beschlossen:

Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages wird gemäß Art. 50 Abs. 1 Z 1 B-VG genehmigt.

Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Republik Korea über soziale Sicherheit

[Abkommenstext in deutscher Sprache siehe Anlagen]

[Abkommenstext in englischer Sprache siehe Anlagen]

[Abkommenstext in koreanischer Sprache siehe Anlagen]

Die Mitteilungen gemäß Art. 24 Abs. 1 des Abkommens wurden am 7. Mai bzw. 9. Juli 2010 abgegeben; das Abkommen tritt somit gemäß derselben Bestimmung am 1. Oktober 2010 in Kraft.

Faymann

BGBl. III Nr. 83/2010

Bundeskanzleramt - Rechtsinformationssystem


Abkommenstext in deutscher Sprache

Abkommenstext in...

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