Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung Montenegros über wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit

81.

Der Nationalrat hat beschlossen:

Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages wird gemäß Art. 50 Abs. 1 Z 1 B-VG genehmigt.

Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung Montenegros über wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit

[deutschsprachiger Abkommenstext siehe Anlagen]

[englischsprachiger Abkommenstext siehe Anlagen]

[montenegrinischsprachiger Abkommenstext siehe Anlagen]

Die Mitteilungen gemäß Art. 9 Abs. 1 des Abkommens wurden am 15. Jänner bzw. 9. Juli 2010 abgegeben; das Abkommen ist gemäß derselben Bestimmung am 1. August 2010 in Kraft getreten.

Faymann

BGBl. III Nr. 81/2010

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