Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich des Abkommens über Zollerleichterungen im Reiseverkehr

72. Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich des Abkommens über Zollerleichterungen im Reiseverkehr

Nach Mitteilungen des Generalsekretärs der Vereinten Nationen haben folgende weitere Staaten ihre Beitrittsurkunden zum Abkommen über Zollerleichterungen im Reiseverkehr (BGBl. Nr. 131/1956, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 3/2000) hinterlegt:

Staaten: Datum der Hinterlegung der Beitrittsurkunde:
Albanien 9. August 2010
Liberia 16. September 2006
Litauen 1. Dezember 2006

Weiters haben nachstehende Staaten Kontinuitätserklärungen zum Abkommen abgegeben:

Staaten: mit Wirksamkeit vom:
Montenegro 3. Juni 2006
Serbien 27. April 1992

Auf Grund einer Erklärung der Volksrepublik China findet das...

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