Verordnung der Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort, mit der Ausbildungsvorschriften für den Lehrberuf Bankkaufmann/Bankkauffrau (Bankkaufmann/Bankkauffrau-Ausbildungsordnung) erlassen werden

45. Verordnung der Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort, mit der Ausbildungsvorschriften für den Lehrberuf Bankkaufmann/Bankkauffrau (Bankkaufmann/Bankkauffrau-Ausbildungsordnung) erlassen werden

Auf Grund des § 8 des Berufsausbildungsgesetzes (BAG), BGBl. Nr. 142/1969, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 32/2018, wird verordnet:

Lehrberuf Bankkaufmann/Bankkauffrau

§ 1.

(1) Der Lehrberuf Bankkaufmann/Bankkauffrau ist mit einer Lehrzeit von drei Jahren eingerichtet.

(2) In den Lehrverträgen, Lehrzeugnissen, Lehrabschlussprüfungszeugnissen und Lehrbriefen ist der Lehrberuf in der dem Geschlecht des Lehrlings entsprechenden Form (Bankkaufmann bzw. Bankkauffrau) zu bezeichnen.

Berufsprofil

§ 2.

(1) Mit dem positiven Abschluss der Lehrabschlussprüfung und der Berufsschule verfügt der Bankkaufmann/die Bankkauffrau über folgende berufliche Kompetenzen:

1. Fachliche Kompetenzbereiche:
a) Kundenberatung und Verkauf
Der Bankkaufmann/Die Bankkauffrau bearbeitet eigenständig Kundenanfragen sowohl online, telefonisch als auch in den Servicebereichen. Er/Sie führt laufende Kontobetreuungstätigkeiten selbstständig durch. Der Bankkaufmann/die Bankkauffrau verfügt über entsprechende Kenntnisse zu Bankprodukten und Dienstleistungen. Er/Sie erkennt die Bedürfnisse der Kunden und berät sie bei der Wahl der Produkte und Dienstleistungen. Dazu zählt in jedem Fall die Beratung über Konten, Karten und Spar- sowie Bausparprodukte. Der Bankkaufmann/Die Bankkauffrau informiert Kunden über die entsprechenden Konditionen und rechtlichen Bedingungen. Er/Sie wirkt bei Vertragsabschlüssen bei diesen Produkten mit. Ebenfalls unterstützt er/sie seine/ihre Kollegen/Kolleginnen bei der Anbahnung und Abwicklung von Versicherungen und Wertpapiergeschäften. Er/Sie wirkt bei der Beratung über unterschiedliche Finanzierungsformen mit und unterstützt bei der Antragstellung.
b) Zahlungsverkehr
Der Bankkaufmann/Die Bankkauffrau wickelt Tätigkeiten des Zahlungsverkehrs selbstständig ab. Dazu zählen Online-, SEPA-Überweisungen, Zahlungsanweisungen sowie das Anlegen, Ändern und Löschen von Daueraufträgen. Er/Sie bearbeitet Kundenreklamationen bzw. leitet sie an Spezialisten weiter. Darüber hinaus übernimmt er/sie Aufgaben des internationalen Zahlungsverkehrs und führt Auslandsüberweisungen durch. Der Bankkaufmann/die Bankkauffrau wickelt selbstständig Kassatätigkeiten ab.
c) Office-Management
Der Bankkaufmann/Die Bankkauffrau erfüllt vielfältige Aufgaben im Rahmen der betrieblichen Kommunikation. Dazu zählt insbesondere der Brief- bzw. E-Mail-Verkehr, bei dem er/sie die Textgestaltung unter Berücksichtigung betriebsinterner Vorgaben (zB Corporate Design) erledigt. Er/Sie übernimmt das Terminmanagement und organisiert Kundentermine sowie Besprechungen. Darüber hinaus arbeitet er/sie am betrieblichen Außenauftritt (zB bei Veranstaltungen) mit. Der Bankkaufmann/Die Bankkauffrau erledigt auch den Postein- und -ausgang. Er/Sie nutzt die Ausstattung seines/ihres Arbeitsbereichs kompetent.
2. Fachübergreifende Kompetenzbereiche:
Zur Erfüllung dieser fachlichen Aufgaben, die der Bankkaufmann/die Bankkauffrau in unterschiedlichen Branchen und Tätigkeitsfeldern erfüllen kann, setzt er/sie folgende fachübergreifende Kompetenzen ein:
a) Arbeiten im betrieblichen und beruflichen Umfeld
Der Bankkaufmann/Die Bankkauffrau verfügt über grundlegende Kenntnisse des betrieblichen Leistungsspektrums und betriebs- und volkswirtschaftlicher sowie ökologischer Zusammenhänge, um seine/ihre Tätigkeiten effizient und nachhaltig zu organisieren und auszuführen. Er/Sie agiert innerhalb der betrieblichen Aufbau- und Ablauforganisation selbst-, sozial- und methodenkompetent und bearbeitet die ihm/ihr übertragenen Aufgaben lösungsorientiert sowie situationsgerecht auf Basis seines/ihres Verständnisses für Intrapreneurship. Darüber hinaus verfügt er/sie über Kenntnisse des Marketings und kommuniziert zielgruppenorientiert, berufsadäquat auch auf Englisch, und agiert kundenorientiert.
b) Qualitätsorientiertes, sicheres und nachhaltiges Arbeiten
Der Bankkaufmann/Die Bankkauffrau wendet die Grundsätze des betrieblichen Qualitätsmanagements an und bringt sich in die Weiterentwicklung der betrieblichen Standards ein. Er/Sie reflektiert sein/ihr eigenes Vorgehen und nutzt die daraus gewonnenen Erkenntnisse in seinem/ihrem Aufgabenbereich. Der Bankkaufmann/Die Bankkauffrau beachtet die rechtlichen und betrieblichen Regelungen für seine/ihre persönliche Sicherheit sowie Gesundheit am Arbeitsplatz und verhält sich richtig bei Banküberfällen. Er/Sie handelt bei Unfällen und Verletzungen situationsgerecht. Im Rahmen seines/ihres Aufgabenbereiches berücksichtigt er/sie wesentliche ökologische Auswirkungen seiner/ihrer Tätigkeit und handelt somit nachhaltig und ressourcenschonend.
c) Digitales Arbeiten
Der Bankkaufmann/Die Bankkauffrau wählt im Rahmen der rechtlichen und betrieblichen Vorgaben die für seine/ihre Aufgaben am besten geeignete/n digitalen Geräte, betriebliche Software und digitalen Kommunikationsformen aus und nutzt diese effizient. Er/Sie beschafft auf digitalem Weg die für die Aufgabenbearbeitung erforderlichen betriebsinternen und -externen Informationen. Der Bankkaufmann/Die Bankkauffrau agiert auf Basis seiner/ihrer digitalen Kompetenz zielgerichtet und verantwortungsbewusst. Dazu zählt vor allem der sensible und sichere Umgang mit Daten unter Berücksichtigung der rechtlichen und betrieblichen Vorgaben (zB Datenschutzgrundverordnung).

Berufsbild

§ 3.

(1) Zum Erwerb der im Berufsprofil angeführten beruflichen Kompetenzen wird das folgende Berufsbild mit Kenntnissen und Fertigkeiten in Form von Ausbildungszielen festgelegt.

(2) Das Berufsbild gliedert sich in fachübergreifende und fachliche Kompetenzbereiche.

(3) Die fachlichen Kompetenzbereiche sind nach Lehrjahren gegliedert. Die in den Kompetenzbereichen angeführten Kenntnisse und Fertigkeiten sind spätestens bis zum Ende des jeweils angeführten Lehrjahres zu vermitteln.

(4) Die fachübergreifenden Kompetenzbereiche sind während der gesamten Lehrzeit zu berücksichtigen und zu vermitteln.

(5) Fachübergreifende Kompetenzbereiche sind:

1. Kompetenzbereich: Arbeiten im betrieblichen und beruflichen Umfeld
1.1 Betriebliche Aufbau- und Ablauforganisation
Er/Sie kann?
1.1.1 sich in den Räumlichkeiten des Lehrbetriebs zurechtfinden.

1.1.2 die wesentlichen Aufgaben der verschiedenen Bereiche des Lehrbetriebs erklären.

1.1.3 die Zusammenhänge der einzelnen Betriebsbereiche sowie der betrieblichen Prozesse darstellen.

1.1.4 die wichtigsten Verantwortlichen nennen (zB Geschäftsführer/in) und seine/ihre Ansprechpartner/innen im Lehrbetrieb erreichen.

1.1.5 die Vorgaben der betrieblichen Ablauforganisation und des Prozessmanagements bei der Erfüllung seiner/ihrer Aufgaben berücksichtigen.

1.2 Leistungsspektrum und Eckdaten des Lehrbetriebs

Er/Sie kann?

1.2.1 das betriebliche Leistungsangebot beschreiben.

1.2.2 das Leitbild bzw. die Ziele des Lehrbetriebs erklären.

1.2.3 die Struktur des Lehrbetriebs beschreiben (zB Größenordnung, Tätigkeitsfelder, Rechtsform).

1.2.4 Faktoren erklären, die die betriebliche Leistung beeinflussen (zB Standort, Zielgruppen).

1.2.5 Ziele des betrieblichen Marketings erklären.

1.2.6 einen Überblick über das betriebliche Marketing geben (zB Zielgruppen, Marketinginstrumente, Teilbereiche wie Werbung und Öffentlichkeitsarbeit).

1.3 Branche des Lehrbetriebs

Er/Sie kann?

1.3.1 einen Überblick über die Branche des Lehrbetriebs geben (zB Branchentrends).

1.3.2 die Position des Lehrbetriebs in der Branche darstellen.

1.4 Ziel und Inhalte der Ausbildung sowie Weiterbildungsmöglichkeiten

Er/Sie kann?

1.4.1 den Ablauf seiner/ihrer Ausbildung im Lehrbetrieb erklären (zB Inhalte und Ausbildungsfortschritt).

1.4.2 Grundlagen der Lehrlingsausbildung erklären (zB Ausbildung im Lehrbetrieb und in der Berufsschule, Bedeutung und Wichtigkeit der Lehrabschlussprüfung).

1.4.3 die Notwendigkeit der lebenslangen Weiterbildung erkennen und sich mit konkreten Weiterbildungsangeboten auseinandersetzen.

1.5 Rechte, Pflichten und Arbeitsverhalten

Er/Sie kann?

1.5.1 auf Basis der gesetzlichen Rechte und Pflichten als Lehrling seine/ihre Aufgaben erfüllen.

1.5.2 Arbeitsgrundsätze wie Sorgfalt, Zuverlässigkeit, Verantwortungsbewusstsein, Pünktlichkeit etc. einhalten und sich mit seinen/ihren Aufgaben im Lehrbetrieb identifizieren.

1.5.3 sich nach den Vorgaben des Lehrbetriebs verhalten.

1.5.4 eine Lohn- oder Gehaltsabrechnung interpretieren (anhand seiner/ihrer Lehrlingsentschädigung, zB Bruttobezug, Nettobezug, Lohnsteuer und Sozialversicherung).

1.5.5 die für ihn/sie relevanten Bestimmungen des KJBG (minderjährige Lehrlinge) bzw. des AZG und ARG (erwachsene Lehrlinge) und des GlBG grundlegend verstehen.

1.6 Selbstorganisierte, lösungsorientierte und situationsgerechte Aufgabenbearbeitung

Er/Sie kann?

1.6.1 seine/ihre Aufgaben selbst organisieren und sie nach Prioritäten reihen.

1.6.2 den Zeitaufwand für seine/ihre Aufgaben abschätzen und diese zeitgerecht durchführen.

1.6.3 sich auf wechselnde Situationen einstellen und auf geänderte Herausforderungen mit der notwendigen Flexibilität reagieren.

1.6.4 Lösungen für aktuell auftretende Problemstellungen entwickeln und Entscheidungen im vorgegebenen betrieblichen Rahmen treffen.

1.6.5 in Konfliktsituationen konstruktiv handeln bzw. entscheiden, wann jemand zur Hilfe hinzugezogen wird.

1.6.6 sich zur Aufgabenbearbeitung notwendige Informationen selbstständig beschaffen.

1.6.7 in unterschiedlich zusammengesetzten Teams arbeiten.

...

Um weiterzulesen

FORDERN SIE IHR PROBEABO AN

VLEX uses login cookies to provide you with a better browsing experience. If you click on 'Accept' or continue browsing this site we consider that you accept our cookie policy. ACCEPT