Verordnung der Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus über die Zuordnung der Verwendungen der Beamtinnen und Beamten in der Fernmeldebehörde zu Verwendungsgruppen und Funktionszulagengruppen (PT-Zuordnungsverordnung/Fernmeldebehörde)

159. Verordnung der Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus über die Zuordnung der Verwendungen der Beamtinnen und Beamten in der Fernmeldebehörde zu Verwendungsgruppen und Funktionszulagengruppen (PT-Zuordnungsverordnung/Fernmeldebehörde) Auf Grund des § 249b Abs. 4 des Beamten-Dienstrechtsgesetzes 1979, BGBl. Nr. 333, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 112/2019 wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport verordnet:

§ 1.

Die für Beamtinnen und Beamte der Fernmeldebehörde in Betracht kommenden Funktionen und Verwendungen werden folgenden Verwendungs- und Funktionsgruppen zugeordnet:

Z PF FZ Verwendung
1. 1 S Leiter/in einer Abteilung bei der Fernmeldebehörde und Leiter/in des Fernmeldebüros
2. 1 2 Leiter/in der Abteilung Recht und Leiter/in der Abteilung Technik im Fernmeldebüro
3. 1 3 Referent/in im höheren Dienst bei der Fernmeldebehörde
4. 2 1 Referent/in im höheren Dienst im Fernmeldebüro
5. 2 1b Qualifizierte/r Referent/in im gehobenen Dienst bei der Fernmeldebehörde
6. 2 2 Leiter/in eines Bereiches in der Abteilung Technik im Fernmeldebüro
7. 2 2b Referent/in im gehobenen Dienst in der Abteilung Technik im Fernmeldebüro, im Bereich Frequenzmanagement in der Abteilung Technik im Fernmeldebüro und in der Fernmeldebehörde
8. 2 3 stellvertretende/r Leiter/in des Bereiches Süd in der Abteilung Technik im Fernmeldebüro
9. 2 3b Referent/in im gehobenen Dienst in der Abteilung
...

Um weiterzulesen

FORDERN SIE IHR PROBEABO AN

VLEX uses login cookies to provide you with a better browsing experience. If you click on 'Accept' or continue browsing this site we consider that you accept our cookie policy. ACCEPT