Verordnung des Bundesministers für Finanzen mit der die Verordnung des Bundesministers für Finanzen über die technischen Einzelheiten für Sicherheitseinrichtungen in den Registrierkassen und andere, der Datensicherheit dienende Maßnahmen (Registrierkassensicherheitsverordnung, RKSV) geändert wird

313. Verordnung des Bundesministers für Finanzen mit der die Verordnung des Bundesministers für Finanzen über die technischen Einzelheiten für Sicherheitseinrichtungen in den Registrierkassen und andere, der Datensicherheit dienende Maßnahmen (Registrierkassensicherheitsverordnung, RKSV) geändert wird

Die Verordnung des Bundesministers für Finanzen über die technischen Einzelheiten für Sicherheitseinrichtungen in den Registrierkassen und andere, der Datensicherheit dienende Maßnahmen (Registrierkassensicherheitsverordnung, RKSV), BGBl. II Nr. 410/2015, zuletzt geändert durch BGBl. II Nr. 210/2016, wird wie folgt geändert:

1. Im Inhaltsverzeichnis wird nach dem Ausdruck ?§ 25. Inkrafttreten? die Wortfolge ?bzw. Übergangsbestimmung? eingefügt.

2. Im 5. Hauptstück wird in der Überschrift ?Inkrafttreten? nach dem Ausdruck ?Inkrafttreten? die Wortfolge ?bzw. Übergangsbestimmung? eingefügt.

3. Nach § 25 Abs. 4 wird folgender Abs. 5 eingefügt:

?(5) Abweichend von § 9 Abs. 2 Z 4...

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