Verordnung der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie, des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz und der Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort über allgemeine Maßnahmen zum Schutz vor Gefahren durch ionisierende Strahlung (Allgemeine Strahlenschutzverordnung 2020 ? AllgStrSchV 2020)

339. Verordnung der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie, des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz und der Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort über allgemeine Maßnahmen zum Schutz vor Gefahren durch ionisierende Strahlung (Allgemeine Strahlenschutzverordnung 2020 ? AllgStrSchV 2020) Aufgrund der §§ 7 Abs. 1, 8 Abs. 1, 9, 14 Abs. 4, 15 Abs. 3 und 8, 23, 28, 32 Abs. 8, 36, 43, 46, 52, 53 Abs. 5, 54, 60, 66, 72, 73 Abs. 2, 82, 90, 137 sowie 145 Strahlenschutzgesetz 2020 ? StrSchG 2020, BGBl. I Nr. 50/2020, wird verordnet:

Inhaltsverzeichnis

Art / Paragraf Gegenstand / Bezeichnung
1. TeilÜbergeordnete Bestimmungen
1. HauptstückZiel, Geltungsbereich, Umsetzungshinweis und Begriffsbestimmungen
§ 1. Ziel, Geltungsbereich
§ 2. Umsetzungshinweis
§ 3. Begriffsbestimmungen
2. HauptstückDosisbegrenzung
§ 4. Dosisgrenzwerte für die berufliche Exposition
§ 5. Gesondert zugelassene Expositionen
§ 6. Dosisgrenzwerte für die Exposition der Bevölkerung
2. TeilTätigkeiten
1. HauptstückBewilligungs- und Meldebestimmungen
§ 7. Ausnahmen von der Bewilligungspflicht
§ 8. Ausnahmen von der Meldepflicht
§ 9. Gemeinsame Bewilligungsverfahren
§ 10. Antragsunterlagen
2. HauptstückTätigkeiten mit natürlich vorkommenden radioaktiven Materialien
§ 11. Betroffene Tätigkeitsbereiche
§ 12. Verfahren zur Dosisabschätzung und Ermittlung der Aktivitätskonzentration
§ 13. Aufgaben und Verpflichtungen der ermächtigten Überwachungsstellen gemäß § 129 StrSchG 2020
§ 14. Aktivitätskonzentrationen, bei deren Überschreitung eine Abschätzung der Exposition der Bevölkerung zu veranlassen ist
§ 15. Meldebestimmungen
§ 16. Dosisbeschränkung für Expositionen durch Rückstände
§ 17. Neuerliche Abschätzungen und Ermittlungen gemäß den §§ 24 bis 26 StrSchG 2020
§ 18. Erheblich erhöhte Exposition im Sinne des § 27 StrSchG 2020
3. HauptstückVerbraucherprodukte
§ 19. Antragsunterlagen
§ 20. Höchstzulässige Dosisleistung
4. HauptstückBauartzugelassene Geräte
§ 21. Höchstzulässige Dosisleistungs- und Aktivitätswerte
§ 22. Antragsunterlagen
§ 23. Bauartschein
§ 24. Meldepflichten der Inhaberin/des Inhabers einer Bauartzulassung
§ 25. Meldepflichten der Verwenderin/des Verwenders eines bauartzugelassenen Gerätes
5. HauptstückRadioaktive Quellen
1. AbschnittAllgemeine Bestimmungen
§ 26. Geltungsbereich
§ 27. Gefährliche radioaktive Quellen und hoch radioaktive umschlossene Quellen
§ 28. Kennzeichnung von radioaktiven Quellen
§ 29. Informationen über radioaktive Quellen
§ 30. Maßnahmen zur Sicherung von radioaktiven Quellen
§ 31. Abschirmung von Räumen und Funktionseinheiten
§ 32. Lagerung von radioaktiven Quellen
§ 33. Verbringung von umschlossenen radioaktiven Quellen in und aus Drittstaaten
§ 34. Weitergabe von radioaktiven Quellen
2. AbschnittUmschlossene radioaktive Quellen
§ 35. Meldepflichten
§ 36. Dichtheitsprüfungen, undichte Quellen
§ 37. Strahlenvorrichtungen
§ 38. Betrieb von Strahlenvorrichtungen
§ 39. Handhabung von umschlossenen radioaktiven Quellen
3. AbschnittHoch radioaktive umschlossene Quellen
§ 40. Allgemeine Bestimmungen
§ 41. Kontrolle und Wartung von hoch radioaktiven umschlossenen Quellen
§ 42. Aufzeichnungspflichten
4. AbschnittOffene radioaktive Stoffe
§ 43. Aufzeichnungspflichten
§ 44. Handhabung
§ 45. Schutz gegen Kontamination und Inkorporation
§ 46. Überprüfen auf Kontamination, Dekontaminierung
§ 47. Erforderliche Arbeitsplatztype
§ 48. Arbeitsplätze der Type C
§ 49. Arbeitsplätze der Type B
§ 50. Arbeitsplätze der Type A
6. HauptstückStrahlengeneratoren
1. AbschnittNicht-medizinische Röntgeneinrichtungen
§ 51. Allgemeine Bestimmungen
§ 52. Anforderungen
§ 53. Betriebsvorschriften
§ 54. Bestimmungen für Vollschutzeinrichtungen
2. AbschnittNicht-medizinische Teilchenbeschleuniger
§ 55. Allgemeine Bestimmungen
§ 56. Anforderungen
§ 57. Betriebsvorschriften
7. HauptstückForschungsreaktoren
§ 58. Betriebsorganisation
§ 59. Betriebsvorschriften
§ 60. Managementsystem, Maßnahmen zur Förderung und Verbesserung der Sicherheitskultur
§ 61. Sicherheitsbericht, anlageninterner Notfallplan, Notfallübungen
§ 62. Periodische Sicherheitsüberprüfungen
§ 63. Aus- und Fortbildung von Reaktorpersonal
§ 64. Informationspflichten
§ 65. Stilllegungskonzept, finanzielle Vorsorge für die Stilllegung
§ 66. Aufzeichnungs- und Meldepflichten
8. HauptstückEntsorgungsanlagen
§ 67. Allgemeine Bestimmungen zur sicheren Handhabung von radioaktiven Abfällen
§ 68. Betriebsorganisation und Betriebsvorschriften
§ 69. Integriertes Managementsystem, Maßnahmen zur Förderung und Verbesserung der Sicherheitskultur
§ 70. Sicherheitsbericht, anlageninterner Notfallplan, Notfallübungen
§ 71. Aus- und Fortbildung des Personals
§ 72. Informationspflichten
§ 73. Stilllegungskonzept
§ 74. Aufzeichnungs- und Meldepflichten
§ 75. Elektronische Datenbank und Betriebsbericht
§ 76. Weiterverwendung von radioaktiven Materialien, Beseitigung als konventioneller Abfall
9. HauptstückSchutz von Einzelpersonen der Bevölkerung bei Tätigkeiten unter normalen Bedingungen
§ 77. Ableitungen
10. HauptstückNotfallvorsorge bei Tätigkeiten
§ 78. Sicherheitsanalyse, Notfallplan, Notfallübungen
11. HauptstückStrahlenschutzbeauftragte
§ 79. Ausbildung im medizinischen Bereich
§ 80. Ausbildung im nicht-medizinischen Bereich
§ 81. Ausbildung im Bereich von Forschungsreaktoren oder Entsorgungsanlagen
§ 82. Fortbildung
§ 83. Abweichungen von den Ausbildungserfordernissen
12. HauptstückMaßnahmen zum Schutz von Arbeitskräften und Einzelpersonen der Bevölkerung
1. AbschnittAllgemeine Bestimmungen
§ 84. Allgemeine Maßnahmen zum Schutz von Arbeitskräften
§ 85. Strahlenschutzunterweisungen
§ 86. Arbeitsanweisungen
§ 87. Strahlenschutzmittel
§ 88. Kategorien strahlenexponierter Arbeitskräfte
2. AbschnittÄrztliche Untersuchungen
§ 89. Eignungsuntersuchung
§ 90. Kontrolluntersuchung
§ 91. Sofortuntersuchung
§ 92. Ärztliches Zeugnis
§ 93. Verrechnung der Kosten
§ 94. Pflichten der Bewilligungsinhaberin/des Bewilligungsinhabers und der Genehmigungsinhaberin/des Genehmigungsinhabers
§ 95. Aufzeichnungen über ärztliche Untersuchungen
§ 96. Aus- und Fortbildungen für Ärztinnen/Ärzte, die ärztliche Untersuchungen durchführen
3. AbschnittDosisermittlung
§ 97. Pflichten der Bewilligungsinhaberin/des Bewilligungsinhabers und der Genehmigungsinhaberin/des Genehmigungsinhabers
§ 98. Ermittlung der externen Dosis
§ 99. Ermittlung der internen Exposition
§ 100. Ausnahme von der individuellen Dosisermittlung
§ 101. Ermittlung der Dosis bei unfallbedingter Exposition
§ 102. Ergebnisse der Dosisermittlung
§ 103. Festlegung einer Ersatzdosis oder Bestätigung der Dosis
4. AbschnittKontroll- und Überwachungsbereiche
§ 104. Kriterien für Kontroll- und Überwachungsbereiche
§ 105. Anforderungen an Kontroll- und Überwachungsbereiche
§ 106. Zutritt von Personen, die keine strahlenexponierten Arbeitskräfte sind, zu Kontroll- und Überwachungsbereichen
§ 107. Radiologische Überwachung der Arbeitsplätze
§ 108. Strahlenanwendungsräume
13. HauptstückSchutz von strahlenexponierten Arbeitskräften bei der Beförderung von radioaktiven Materialien
§ 109. Dosisermittlung und ärztliche Untersuchungen
14. HauptstückFreigabe von radioaktiven Materialien aus der regulatorischen Kontrolle
§ 110. Bewilligungsbestimmungen
§ 111. Voraussetzung für die Erteilung einer Freigabebewilligung
§ 112. Vorschriften für die Inhaberin/den Inhaber einer Freigabebewilligung
§ 113. Freigabe von Rückständen aus meldepflichtigen Tätigkeiten
§ 114. Freigabe von Amts wegen
§ 115. Entsorgung von Rückständen als radioaktiver Abfall
15. HauptstückSammlung und temporäre Lagerung von radioaktiven Abfällen
§ 116. Sammlung und temporäre Lagerung von radioaktiven Abfällen
3. TeilSonstige geplante Expositionssituationen
1. HauptstückExterne Arbeitskräfte
§ 117. Pflichten der Bewilligungsinhaberin/des Bewilligungsinhabers und der Genehmigungsinhaberin/des Genehmigungsinhabers
§ 118. Führen von Strahlenschutzpässen
2. HauptstückBerufliche Exposition des fliegenden Personals durch kosmische Strahlung
§ 119. Dosisabschätzung für das fliegende Personal
§ 120. Dosisermittlung für das fliegende Personal
§ 121. Information des fliegenden Personals
§ 122. Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten
4. TeilBestehende Expositionssituationen
§ 123. Referenzwert für die Exposition durch Gammastrahlung aus Bauprodukten
5. TeilExpositionssituationsübergreifende Bestimmungen
1. HauptstückStrahlenschutzpass
§ 124. Administration von Strahlenschutzpässen
2. HauptstückAbgabe von radioaktiven Abfällen zur Entsorgung
§ 125. Abgabe von radioaktiven Abfällen zur Entsorgung
6. TeilÜbergangs- und Schlussbestimmungen
§ 126. Verweisungen
§ 127. Übergangsbestimmungen
§ 128. Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Anlage 1 Freigrenzen und Freigabewerte
Anlage 2 Ableitung von radioaktiven Stoffen
Anlage 3 Betroffene Tätigkeitsbereiche
Anlage 4 Verfahren zur Dosisabschätzung und Ermittlung der Aktivitätskonzentration gemäß den §§ 24 bis 26 StrSchG 2020
Anlage 5 Aktivitätswerte zur Definition von gefährlichen radioaktiven Quellen und hoch radioaktiven umschlossenen Quellen
Anlage 6 Kennzeichnung von Kontroll- und Überwachungsbereichen sowie radioaktiven Quellen
Anlage 7 Ortsdosisleistungswerte zur Berechnung der erforderlichen Abschirmung
Anlage 8 Angaben zu hoch radioaktiven umschlossenen Quellen
Anlage 9 Arbeitsplatztypen für Tätigkeiten mit offenen radioaktiven Stoffen
Anlage 10 Inhalte des Sicherheitsberichtes für Forschungsreaktoren
Anlage 11 Inhalte von Notfallplänen
Anlage 12 Thematische Bereiche einer periodischen Sicherheitsüberprüfung von
...

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